Common use of Schutz des geistigen Eigentums Clause in Contracts

Schutz des geistigen Eigentums. 1. Die Vertragsstaaten gewährleisten und sichern einen angemessenen, wirksamen und nicht diskriminierenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Sie treffen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels, Anhang XII zu vorlie- gendem Übereinkommen und den darin erwähnten internationalen Abkommen, Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte, um sie vor Verletzungen, Fälschung und Nachahmung zu schützen.

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Schutz des geistigen Eigentums. 1. Die Vertragsstaaten gewährleisten und sichern einen angemessenen, wirksamen und nicht diskriminierenden nichtdis- kriminierenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Sie treffen, treffen Massnahmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikelsdiesem Artikel, Anhang XII V zu vorlie- gendem Übereinkommen dem vorliegenden Abkom- men und den darin erwähnten internationalen Abkommen, Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte, um sie diese Rechte vor Verletzungen, insbesondere vor Fälschung und Nachahmung Nachahmung, zu schützen.

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Schutz des geistigen Eigentums. 1. Die Vertragsstaaten gewährleisten und sichern einen angemessenen, wirksamen und nicht diskriminierenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Sie treffen, treffen Mass- nahmen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikelsdiesem Artikel, Anhang XII V zu vorlie- gendem Übereinkommen vorliegendem Ab- kommen und den darin erwähnten internationalen Abkommen, Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte, um sie diese Rechte vor Verletzungen, insbesondere vor Fälschung und Nachahmung Nachahmung, zu schützen.

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Schutz des geistigen Eigentums. 1. Die Vertragsstaaten Um ein im Einklang mit seinen Zielen stehendes reibungsloses Funktionieren dieses Abkommens zu gewährleisten und sichern Handelsverzerrungen zu vermeiden, unternehmen die Vertragsstaaten die erforderlichen Schritte, um einen angemessenen, angemesse- nen und wirksamen und nicht diskriminierenden Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Sie treffen, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels, Anhang XII zu vorlie- gendem Übereinkommen und den darin erwähnten internationalen Abkommen, Massnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte, um sie vor Verletzungen, Fälschung und Nachahmung zu schützenEigentums sicherzustellen.

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