Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke und Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, zu verbreiten oder weiterzugeben. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ Verbreitung/Weitergabe des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für deren Richtigkeit– gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 10.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer von BOS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke und Leistungen Werken (insbesondere AngeboteAnbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, LeistungsbeschreibungenProzessbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmerbei BOS. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers von BOS zu vervielfältigen, vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder weiterzugebenverbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ VerbreitungVervielfältigung und/Weitergabe oder Verbreitung des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung des Auftragnehmers von BOS – insbesondere etwa für deren Richtigkeitdie Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 10.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer BOS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer und (seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten Dritten) geschaffenen Werke und Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, BerechnungenVisualisierungen, Zeichnungen, Datenträger Projektpläne, Datenträger, Textbausteine, Best Practice Beispiele, Leitfäden, Trainingskonzepte und -inhalte, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder weiterzugebenverbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ VerbreitungVervielfältigung/Weitergabe Verbreitung des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für deren Richtigkeitdie Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 . Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke und Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger Datenträger, Dokumente, Seminar- und Workshopinhalte, Präsentationen, Fragebeantwortungen etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder weiterzugebenverbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ VerbreitungVervielfältigung/Weitergabe Verbreitung des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für deren Richtigkeitdie Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 1. Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den vom Auftragnehmer Unternehmensberater und seinen Mitarbeitern Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke und Leistungen (insbesondere AngeboteAnbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim AuftragnehmerUnternehmensberater. Sie dürfen vom Auftraggeber von der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber Die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers Unternehmensberaters zu vervielfältigen, vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder weiterzugebenverbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/ VerbreitungVervielfältigung/Weitergabe Verbreitung des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung des Auftragnehmers Unternehmensberaters – insbesondere etwa für deren Richtigkeitdie Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 2. Der Verstoß des Auftraggebers der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer Unternehmensberater zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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