Common use of Schutz des geistigen Eigentums Clause in Contracts

Schutz des geistigen Eigentums. Die Urheberrechte an den von Trenkwalder und Mitarbeitern von Trenkwalder geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalder. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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Samples: at.trenkwalder.com

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an den von Trenkwalder vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern von Trenkwalder und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke und Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalderbeim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/vervielfältigen, zu verbreiten oder zu verbreitenweiterzugeben. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte VervielfältigungVervielfältigung/ Verbreitung/Verbreitung Weitergabe des Werkes bzw. Leistungsergebnisses eine Haftung von Trenkwalder des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes deren Richtigkeit– gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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Samples: www.emerisis.com

Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte an den von Trenkwalder vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern von Trenkwalder und beauftragten Dritten geschaffenen Werken Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger Datenträger, Dokumente, Seminar- und Workshopinhalte, Präsentationen, Fragebeantwortungen etc.) verbleiben bei Trenkwalderbeim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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Samples: www.datenschutzagentur.com

Schutz des geistigen Eigentums. Die Urheberrechte an den von Trenkwalder und ihren Mitarbeitern von Trenkwalder geschaffenen Werken geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalder. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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