Schutz des geistigen Eigentums. Die Urheberrechte an den von Trenkwalder und ihren Mitarbeitern geschaffene Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalder. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Personal Und Unternehmensberatung
Schutz des geistigen Eigentums. Die Urheberrechte an den von Trenkwalder und ihren Mitarbeitern geschaffene Werke von Trenkwalder geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalder. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Personal Und Unternehmensberatung
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1. Die Urheberrechte an den von Trenkwalder anamo und ihren seinen Mitarbeitern geschaffene und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalderanamo. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder anamo zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – anamo gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder anamo zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz des geistigen Eigentums. 6.1 Die Urheberrechte an den von Trenkwalder ITS und ihren Mitarbeitern geschaffene Werke und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei TrenkwalderITS. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, Werke das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder ITS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder – ITS - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – - gegenüber Dritten. Der .
6.2 Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder ITS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Beratungsleistungen
Schutz des geistigen Eigentums. 7.1 Die Urheberrechte an den von Trenkwalder vom Auftragnehmer und ihren seinen Mitarbeitern geschaffene und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere AngeboteAnbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Trenkwalderbeim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, die Werke ohne ausdrückliche Zustimmung von Trenkwalder des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Trenkwalder des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. .
7.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Trenkwalder den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen