Schutz des Privatlebens – Allgemeines Musterklauseln

Schutz des Privatlebens – Allgemeines. Jede Person, deren personenbezogene Daten durch den Versicherer gesammelt oder registriert wurden, wird über die nachstehenden Punkte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert: - AG Insurance sa, mit Gesellschaftssitz in X-0000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 53 und Europ Assistance, mit Gesellschaftssitz in B-1160 Brüssel, Boulevard du Triomphe 172, sind verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten; - Die personenbezogenen Daten werden zu Zwecken von der Identifizierung des Versicherungsnehmers, der Versicherten und der Begünstigten im Rahmen der Verwaltung der Verträge (einschließlich Versicherungsverwaltung, Kostenverwaltung, Versicherungsabrechnung und Verwaltung eventueller Streitsachen) verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden ebenfalls zu Zwecken von der Erstellung von Statistiken registriert. In diesem Rahmen analysiert der Versicherer diese Daten, um seine Dienstleistungen seinen Kunden gegenüber zu bewerten und zu optimieren; - Auf keinen Fall werden die personenbezogenen Daten an Dritte mittgeteilt, es sei denn, dass diese Mitteilung im Rahmen unserer Dienstleistungen notwendig ist. In diesem Fall wird die betroffene Person vorher darüber informiert und sie wird ihre Zustimmung geben, es sei denn, dass dies durch ein Gesetz bzw. im Rahmen eines Gesetzes verpflichtet oder genehmigt ist (in diesem Fall werden die gesetzlichen Bestimmungen streng eingehalten); - Jede Person, die ihre Identität nachweist (z.B. mit einer Kopie der Vorderseite Ihres Personalausweises), hat hinsichtlich seiner von AG Insurance und Europ Assistance registrierten personenbezogenen Daten ein Einsichtsrecht und das Recht, ggf. nicht korrekte Daten berichtigen zu lassen. Schließlich ist der Versicherungsnehmer berechtigt, kostenlos Einspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu Direkt-Marketing-Zwecken zu erheben. Zur Ausübung dieser Rechte richtet die betroffene Person einen datierten und unterzeichneten Antrag an AG Insurance oder an Customer Data Control Europ Assistance an die oben genannte Anschrift oder an customerdatacontrol@ xxxxx-xxxxxxxxxx.xx. Sie kann ebenfalls auf diese Weise mit AG Insurance und Europ Assistance Kontakt aufnehmen, wenn sie noch Fragen bezüglich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hat. Die betroffene Person kann ebenfalls das durch den Ausschuss für den Schutz des Privatlebens verwaltete öff...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.