Schutzrechte und Einschränkungen Musterklauseln

Schutzrechte und Einschränkungen. 3.1 Sie oder Ihre Lizenzgeber behalten alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an Ihren Inhalten (wie unten definiert). Wir oder unsere Lizenzgeber behalten alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den Services, davon abgeleiteten Werken und allen von uns oder in unserem Auftrag im Rahmen des Rahmenvertrags entwickelten oder bereitgestellten Arbeitsergebnissen.
Schutzrechte und Einschränkungen. 3.1 Der Kunde behält alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an seinen Inhalten. CENTRIC oder ihre Lizenzgeber (bei Nutzung von Cloudplattformen Dritter) behalten alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den Services, davon abgeleiteten Werken und allen von CENTRIC oder in deren Auftrag im Rahmen dieser Vertragsbedingungen entwickelten oder bereitgestellten Arbeitsergebnissen.
Schutzrechte und Einschränkungen. Alle Eigentums- und Schutzrechte an den Programmen und an allem, was Oracle als Ergebnis von Services entwickelt und Ihnen im Rahmen dieses Vertrages überlässt, verbleiben bei Oracle. Sie dürfen für Ihre von der Lizenz umfassten Zwecke eine ausreichende Zahl an Kopien von jedem Programm anfertigen und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren. Was Sie nicht dürfen: • im Programm von Oracle enthaltene Hinweise oder andere Schutzrechtsvermerke entfernen oder verändern; • die Programme oder Ergebnisse der Services Dritten für deren Nutzung für Geschäftszwecke zur Verfügung stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff auf die bestimmte von Ihnen erworbene Programmlizenz oder Ergebnisse von Ihnen beauftragter Services wurde ausdrücklich gestattet); • Reverse Engineering (es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität gesetzlich vorgesehen); Disassemblierung oder Dekompilierung der Programme vornehmen oder veranlassen oder • ohne die vorherige Zustimmung von Oracle Ergebnisse vergleichender Benchmark-Tests Dritten offen legen.
Schutzrechte und Einschränkungen. Alle Eigentums- und Schutzrechte an den Programmen verbleiben bei Oracle bzw. seinen Lizenzgebern. Oracle behält sich sämtliche Eigentums- und Schutzrechte an den eigenen Entwicklungen und den Ihnen gemäß diesem Vertrag gelieferten Produkten und Services vor. Sie dürfen für Ihre von der Lizenz umfassten Zwecke eine ausreichende Zahl an Kopien von jedem Programm (außer von Siebel Programmen) anfertigen und jeden Programm-Datenträger einmal kopieren. Für Siebel Programme gilt: Sie dürfen von jedem dieser Programme nur so viele Kopien anfertigen, wie Sie benötigen, um die Höchstzahl der Nutzer der betreffenden Programme unterstützen zu können. Technologie von Dritten, die für den Einsatz einiger Oracle Programme eventuell geeignet oder erforderlich ist, ist in der Programmdokumentation angegeben. Die Lizenzierung derartiger Technologie erfolgt gemäß dem in der Programmdokumentation angegebenen Lizenzvertrag für die entsprechende Dritttechnologie und nicht im Rahmen des vorliegenden Vertrages. Was Sie nicht dürfen: • im Programm enthaltene Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise auf Oracle oder auf die Lizenzgeber von Oracle entfernen oder verändern; • die Programme oder Ergebnisse der Services Dritten für deren Nutzung für Geschäftszwecke zur Verfügung stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff auf die bestimmte von Ihnen erworbene Programmlizenz oder Ergebnisse von Ihnen beauftragter Services wurde ausdrücklich gestattet); • Reverse Engineering (es sei denn, dies ist aus Gründen der Interoperabilität gesetzlich vorgesehen); Disassemblierung oder Dekompilierung der Programme vornehmen oder veranlassen; • ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Oracle Ergebnisse vergleichender Benchmark-Tests Dritten offen legen; oder • Programme Dritter nutzen, außer in Verbindung mit Programmen von PeopleSoft und/oder XX Xxxxxxx.
Schutzrechte und Einschränkungen. 4.1 Sie behalten alle Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte für Ihre Inhalte und Ihre Anwendungen. Oracle oder seine Lizenzgeber behalten zudem sämtliche Eigentumsrechte und gewerblichen Schutzrechte an den Services, einschließlich der Oracle Programme und Hilfsprogramme, sowie an allen im Rahmen dieses Vertrags von oder für Oracle geschaffenen Entwicklungen.