Schwerbehinderte Musterklauseln

Schwerbehinderte. Die §§ 85 und 86 SGB IX bleiben unberührt.
Schwerbehinderte. Unberührt bleiben die aufgrund der im SGB IX – Schwerbehindertenrecht getroffenen Rege- lungen.
Schwerbehinderte. Schwerbehinderte haben in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, von dieser Betriebsvereinbarung ausgenommen zu werden.
Schwerbehinderte. Menschen mit einer Behinderung erhalten gegen Vorlage ihres Ausweises (Kennzeichnung B) eine kostenlose Karte für ihre Begleitperson.
Schwerbehinderte. Die (ordentliche oder außerordentliche) Kündigung eines Schwerbehinderten bedarf der vorheri- gen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (in Berlin: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Hauptfürsorgestelle, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx(Xxxxxxxxxxx), Telefon: 90229-0), § 85 SGB IX (früher §15 Schwerbehindertengesetz). Von dem besonderen Kündigungsschutz sind gemäß § 90 SGB IX ausgenommen: • Schwerbehinderte, deren Arbeitsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate besteht • Xxxxxxxxxxxxxxxx, die auf Behindertenstellen in Behindertenwerkstätten beschäftigt wer- den, die vorwiegend karitativ tätig sind, die zu ihrer eigenen Heilung tätig werden, die an Ar- beitsbeschaffungsmaßnahmen teilnehmen, die gemeinnützige Arbeit gemäß § 19 Bundes- sozialhilfeG verrichten, • Schwerbehinderte, die aus Witterungsgründen entlassen werden, sofern ihre Wiedereinstel- lung bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist • Schwerbehinderte, die das 58. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Abfindung, Ent- schädigung oder ähnliche Leistungen aufgrund eines Sozialplanes haben Die vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle ist in diesen Fällen also nicht erforderlich.

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  • Nachtarbeit Zuschläge für Nachtarbeit werden für Arbeit in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr gewährt, sofern mehr als 2 Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet wurde. Der Zuschlag für Nachtarbeit beträgt 25 Prozent.

  • Nachweise Nachweise im Sinne von Ziffer 1.2.1 Absatz 1 sind insbesondere Originalrechnungen. Die Rechnungen - auch unbezahlte - müssen als Original erkennbar sein, den gesetzlichen Vorschriften entspre- chen und insbesondere folgende Angaben enthalten: • Name der behandelten Person, • Bezeichnung der Krankheit, • Art der Leistungen und • die Behandlungs- oder die Bezugsdaten.

  • Schweigepflicht Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach einer Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. Ausgenommen hiervon sind Umstände, die aufgrund einer Gefährdung des Kindeswohls einer Behörde mitgeteilt werden müssen.

  • Stillschweigende Verlängerung Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

  • Mängelbeseitigung (1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird. (2) Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Xxxx Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. X. Xxxxxxxxxxxxx, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

  • Beschwerden Meldung von Problemen zwischen Ihnen und PayPal bezüglich unserer Dienstleistungen Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind ...

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Verhaltenskodex Wir haben uns über die Teilnahmebedingungen des Plattformbetreibers eBay hinaus keinem besonderen Verhaltenskodex (Regelwerk) unterworfen.