Common use of Schäden an Gartenmöbeln und -geräten Clause in Contracts

Schäden an Gartenmöbeln und -geräten. Versichert sind Schäden durch Feuer nach Ziffer I an Gartenmöbeln und -geräten, die sich nicht dauerhaft am Versicherungsort, sondern auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Als Gartenmöbel und -geräte gelten ausschließlich folgende bewegli- che Sachen: • Arbeitsgeräte zur Pflege des Gartens (z. B. Rasenmäher / Rasenmähroboter), Blumentöpfe, Gartenskulpturen, Solar- leuchten, • Gartentische, -bänke, -stühle, -liegen, -aufbewahrungsbo- xen, Hollywoodschaukeln, Sitzgarnituren / Lounge-Möbel, Strandkörbe, • Kinderspiel- und Sportgeräte, Kleintierkäfige, Sandkästen, Trampoline, • Aufstellpools (nicht im Boden eingelassen), Pavillons, Sonnenschirme, Grills, Wäschespinnen / -ständer. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 EUR begrenzt.

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Schäden an Gartenmöbeln und -geräten. Versichert sind Schäden durch Feuer nach Ziffer I an Gartenmöbeln und -geräten, die sich nicht dauerhaft am Versicherungsort, sondern auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Als Gartenmöbel und -geräte gelten ausschließlich folgende bewegli- che Sachen: • Arbeitsgeräte zur Pflege des Gartens (z. B. Rasenmäher / Rasenmähroboter), Blumentöpfe, Gartenskulpturen, Solar- leuchten, • Gartentische, -bänke, -stühle, -liegen, -aufbewahrungsbo- xen, Hollywoodschaukeln, Sitzgarnituren / Lounge-Möbel, Strandkörbe, • Kinderspiel- und Sportgeräte, Kleintierkäfige, Sandkästen, Trampoline, • Aufstellpools (nicht im Boden eingelassen), Pavillons, Sonnenschirme, Grills, Wäschespinnen / -ständer. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 4.000 EUR begrenzt.

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Schäden an Gartenmöbeln und -geräten. Versichert sind Schäden durch Feuer nach Ziffer I Sturm oder Hagel an Gartenmöbeln und -geräten, die sich nicht dauerhaft am Versicherungsort, sondern außerhalb des Versicherungsorts auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Als Gartenmöbel und -geräte gelten ausschließlich folgende bewegli- che bewegliche Sachen: • Arbeitsgeräte zur Pflege des Gartens (z. B. Rasenmäher / Rasenmähroboter), Blumentöpfe, Gartenskulpturen, Solar- leuchten, • Gartentische, -bänke, -stühle, -liegen, -aufbewahrungsbo- xen-aufbewahrungs- boxen, Hollywoodschaukeln, Strandkörbe, Sitzgarnituren / Lounge-Möbel, Strandkörbe, • Kinderspiel- und Sportgeräte, Kleintierkäfige, Sandkästen, Trampoline, Balkonsichtschutz, • Aufstellpools (nicht im Boden eingelassen), Pavillons, Sonnenschirme, Grills, Wäschespinnen / -ständer. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 6.000 4.000 EUR begrenzt.

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