Common use of Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen (Miet- / Pachtsachschäden) Clause in Contracts

Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen (Miet- / Pachtsachschäden). Miet- / Pachtsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. A1-6.7.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Miet- / Pachtsachschäden ausschließlich an (1) anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen gemieteten Räumen in Gebäuden. (2) zu betrieblichen oder beruflichen Zwecken gemieteten oder gepachteten Gebäuden und/oder Räumen (nicht jedoch an Einrichtungen, Produktionsanlagen und der- gleichen). A1-6.7.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind – in Ergän- zung von A1-7.4 – auch An-sprüche von (1) Gesellschaftern des Versicherungsnehmers; (2) gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und solchen Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichti- gung des versicherten Betriebes oder eines Teiles des- selben angestellt hat und deren Angehörigen gemäß A1-7.4 (1) Absatz 2, wenn sie mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben; (3) Unternehmen, die mit dem Versicherungsnehmer oder seinen Gesellschaftern durch Kapital mehrheitlich ver- bunden sind und unter einer einheitlichen unternehme- rischen Leitung stehen.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung