Schädigender Dritter. Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat- rechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
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