Common use of Sekundärmarktrisiken Clause in Contracts

Sekundärmarktrisiken. Die Emittentin oder der Lead Manager beabsichtigen, unter normalen Marktbedingungen regelmässig An- und Verkaufskurse zu stellen. Es besteht jedoch weder seitens der Emittentin noch des Lead Managers eine Verpflichtung gegenüber Anlegern zur Stellung von Kaufs- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Effektenvolumina und es gibt keine Garantie für eine bestimmte Liquidität bzw. einen bestimmten Spread (d.h. Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreisen), weshalb Anleger nicht darauf vertrauen können, dass sie die Strukturierten Produkte zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.

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Samples: data.payoff.ch, services.derivativepartners.com, data.payoff.ch