Common use of Sekundärmarktrisiken Clause in Contracts

Sekundärmarktrisiken. Die Emittentin oder der Lead Manager beabsichtigen, unter normalen Marktbedingungen regelmässig An- und Verkaufskurse zu stellen. Es besteht jedoch weder seitens der Emittentin noch des Lead Managers eine Verpflichtung gegenüber Anlegern zur Stellung von Kaufs- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Effektenvolumina und es gibt keine Garantie für eine bestimmte Liquidität bzw. einen bestimmten Spread (d.h. Differenz zwischen Kaufs- und Verkaufspreisen), weshalb Anleger nicht darauf vertrauen können, dass sie die Strukturierten Produkte zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen können.

Appears in 11 contracts

Samples: Finanzinstrumente, Barrier Reverse Convertible, Barrier Reverse Convertible With Conditional Coupon