Common use of Selbstbehalt bei unterjährigem Versicherungsbeginn/-ende Clause in Contracts

Selbstbehalt bei unterjährigem Versicherungsbeginn/-ende. Abweichend von § 4 Nr. 8 a) Sätze 2 bis 4 Teil II AVB/KK 2013 reduziert sich der kalenderjährliche Selbstbehalt je versicherte Person bei einem unterjährigen Beginn der Versicherung für jeden Monat des Kalenderjahres, in dem die Versicherung nicht bestanden hat, um 1/12. Bei unterjähriger Beendigung des Versicherungsverhältnisses vermindert sich der Selbstbehalt nicht.

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