Common use of Selbstständig tätige Personen Clause in Contracts

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Gewerbean-/abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Samples: vsam-ev.de, www.svl-sports.de, www.giga-partner.de

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß nach Ziffer 2.2 3.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Gewerbean-/abmeldung, Steuerbescheide), ) nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß nach Ziffer 2.3 3.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Samples: www.giga-partner.de, dema-makler.de

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. z.B. Gewerbean-/abmeldungGewerbean- /abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten An- rechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 sind durch Bescheinigungen Bescheini- gungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur Bundesagentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Samples: www.sachpool.de

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Gewerbean-/abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur Bundesagentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Samples: www.insure4you.de

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 18.2.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. z.B. Gewerbean-/abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 18.2.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur Bundesagen- tur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Samples: www.sachpool.de

Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Gewerbean-/abmeldungGewerbean- / abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Arbeitgebers / Dienstherren, der Agentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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Selbstständig tätige Personen. Die Arbeitslosigkeit und der Zweijahreszeitraum gemäß Ziffer 2.2 3.2 sind durch Vorlage von Unterlagen (z. B. Gewerbean-/abmeldung, Steuerbescheide), nachzuweisen. Anrechnungszeiten gemäß Ziffer 2.3 3.3 sind durch Bescheinigungen des Arbeitgebers/Dienstherren, der Agentur Bundesagentur für Arbeit oder eines anderen Sozialversicherungsträgers als lückenloser Nachweis zu erbringen.

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