Selbsttötung. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre seit Abschluss des Vertrags besteht kein Versicherungsschutz. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass - die Tat in einem Zustand der krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen wurde und - dieser Zustand bewirkt hat, dass die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Appears in 3 contracts
Samples: www.targoversicherung.de, www.targoversicherung.de, www.targoversicherung.de
Selbsttötung. (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre seit Abschluss des Vertrags besteht kein Versicherungsschutz. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass - die Tat in einem Zustand der krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen began- gen wurde und - dieser Zustand bewirkt hat, dass die freie Willensbestimmung ausgeschlossen war.
Appears in 1 contract
Samples: www.neueleben.de