Besondere Fälle Musterklauseln

Besondere Fälle l. Nur zur Deckungsform des Artikels 4 (2) „Eingeschränkte Deckung“ sind versichert:
Besondere Fälle. Bei Neuanstellung von schwervermittelbaren Angestellten, von denen keine volle Leistung er- wartet werden kann, ist die Cargologic nicht an ihr Salärsystem gebunden, um eine Anstellung aus sozialen Erwägungen oder aus anderen im Interesse der neuen Angestellten liegenden Gründen dennoch vornehmen zu können.
Besondere Fälle. Für Versicherungsunternehmen, welche die Schadenversicherung oder die Schaden- rückversicherung betreiben und ihre versicherungstechnischen Rückstellungen ab- zinsen oder reduzieren, wird die verfügbare Solvabilitätsspanne um die Differenz zwischen den nicht abgezinsten oder reduzierten versicherungstechnischen Rück- stellungen und den abgezinsten oder reduzierten versicherungstechnischen Rückstel- lungen ermässigt. Diese Anpassung ist für alle Risiken mit Ausnahme der Risiken in den Versicherungszweigen B1 und B2 vorzunehmen.
Besondere Fälle. 1 Versicherungsverträge oder Teile davon, für welche gesonderte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vereinbart worden sind, werden auch in der Betriebsrechnung für die entsprechenden Prozesse separat erfasst; sie werden für die Ermittlung der Komponenten nach den Artikeln 187 bis 189 nicht berücksichtigt.
Besondere Fälle. Für Versicherungsunternehmen, welche die Schadenversicherung oder die Schaden- rückversicherung betreiben und ihre versicherungstechnischen Rückstellungen abzin- sen oder reduzieren, wird die verfügbare Solvabilitätsspanne um die Differenz zwi- schen den nicht abgezinsten oder nicht reduzierten versicherungstechnischen Rückstellungen und den abgezinsten oder reduzierten versicherungstechnischen Rückstellungen ermässigt. Eine Anpassung für die Abzinsung der in den versiche- rungstechnischen Rückstellungen enthaltenen Renten ist nicht notwendig.
Besondere Fälle. 1 Versicherungsverträge oder Teile davon, für welche gesonderte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vereinbart worden sind, werden für die Ermittlung der Kompo- nenten nach den Artikeln 143–145 nicht berücksichtigt.
Besondere Fälle. 2.2.1 Vorreise- oder Retourgüter Vorreise- oder Retourgüter sind zu den
Besondere Fälle. In besonderen Fällen, wie zum Beispiel bei Energielieferungen an Grosskunden, bei vorübergehender Energielieferung (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe usw.), bei Bereitstellung und Lieferung von Ergänzungs- oder Ersatzenergie, bei Energielieferungen an Kunden mit Eigenerzeugungsanlagen usw. können fallweise besondere Lieferbedingungen verein- bart werden. In diesen abweichenden Fällen gelten die vorliegenden allgemeinen Bedingungen und Preisstrukturen nur in- soweit, als nichts Abweichendes festgesetzt oder vereinbart worden ist. Mit den Kunden, die Energie in Mittelspannung beziehen, werden separate Verträge (Netz und Energie) abgeschlossen.
Besondere Fälle. Um Leistungen beantragen zu können braucht es eine ununterbrochene Tätigkeit in den letzten 10 Jahren vor Leistungsanspruch in einem Unternehmen, das dem KVP unterstellt ist. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird keine Rente ausbezahlt. Zudem sind 20 Jahre in einem Unternehmen, das dem KVP unterstellt ist notwendig, damit die Renten nicht prorata temporis gekürzt werden. Die Berechnung erfolgt auf den Monat genau. Das Betriebspersonal, das seine Tätigkeit in einem Unternehmen das dem KVP unterstellt ist weniger als 10 Jahre vor der vorzeitigen RESOR Pensionierung aufnimmt, wird die 10 letzten Tätigkeitsjahren in einem Unternehmen, das dem KVP unterstellt ist und zu Leistungen berechtigt, nicht zählen können und somit nicht in den Genuss von Leistungen der vorzeitigen Pensionierung kommen. Dieses Personal ist somit von der Beitragszahlung an RESOR befreit. Ein Rückkauf der fehlenden Jahre ist nicht möglich.
Besondere Fälle. Gegenstand der Förderung