SEO-Marketing. Funkenwerfer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Funkenwerfer ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Funkenwerfer das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
SEO-Marketing. Webprojekte Lierse GmbH bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Webprojekte Lierse GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Webprojekte Lierse GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
SEO-Marketing. SL-Freisign bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Be- reich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet SL-Freisign ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von SL-Freisign das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO- Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen kön- nen von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
SEO-Marketing. 302 Webagentur bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet 302 Webagentur ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von 302 Webagentur das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
SEO-Marketing. Atelier Doppelpunkt bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Atelier Doppelpunkt ausschließlich die Durch- führung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Atelier Doppelpunkt das Such- maschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Treffer- liste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
SEO-Marketing. 13.1 Tramsen Media bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Tramsen Media ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Tramsen Media das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO- Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem
SEO-Marketing. Main-Netz Media GmbH bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Main-Netz Media GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Main-Netz Media GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
SEO-Marketing. Clementine Media bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Clementine Media ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Clementine Media das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
SEO-Marketing. Tako Deppe bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Tako Deppe ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Tako Deppe das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten wieder abbestellt werden.
SEO-Marketing. 12.1 XXXXXXXX.xxx bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich SEO- Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet XXXXXXXX.xxx ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von XXXXXXXX.xxx das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.