Serienfehler Musterklauseln

Serienfehler. 10.1 Der Auftragnehmer hat unbeschadet seiner Gewährleistungs- pflichten nach vorstehender Ziffer 9 sowie unbeschadet des Ab- laufs von Gewährleistungsfristen technische Verbesserungen in Bezug auf die Auftragsleistungen durchzuführen, soweit bei mehr als 3 % der betreffenden Auftragsleistungen innerhalb von fünf Jahren ab ihrer jeweiligen Auslieferung Fehler oder Mängel fest- gestellt werden, die auf die gleiche Ursache zurückzuführen sind. Die technischen Verbesserungen umfassen sowohl die kostenlose Instandsetzung aller bereits ausgelieferten Auftragsleistungen unge- achtet ihres Installationsortes durch den Auftragnehmer in einer Werkstätte von DATAGROUP oder des Auftragnehmers als auch die kostenlose Umsetzung technischer Änderungen in Bezug auf die Auftragsleistungen zur Vermeidung eines erneuten Auftretens der betreffenden Fehler oder Mängel. Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten, einschließlich der Material-, Transport- und Lohnkosten, die sich im Zusammenhang mit den genannten Instandsetzungsarbeiten und technischen Änderungen aufgrund von Serienfehlern ergeben.
Serienfehler. (1) Serienfehler sind Fehler, bei denen Materialien, Komponenten, eine Fehlerhäufigkeit aufweisen, die markant außerhalb der gewöhnlich erwarteten Werte oder der vom Lieferant angegebenen Werte liegen. Ein Serienfehler im Rahmen der Einkaufsbedingungen sowie der jeweiligen Einzelverträge liegt insbesondere dann vor, wenn die Anzahl der beanstandeten Vertragsgegenstände 1 % der jeweils gelieferten Charge überschreitet. In diesem Fall hat der Lieferant einen Maßnahmenplan zur Fehlerbehebung vorzulegen und auf seine Kosten umzusetzen. Dieser Plan muss Maßnahmen enthalten, die das aufgrund der Gleichartigkeit der aufgetretenen Fehler zu erwartende Verhalten anderer Komponenten dieser Serie kompensieren. Bei Vorliegen eines Serienfehlers kann der Auftraggeber den Austausch aller Vertragsgegenstände dieser Serie verlangen. Der Auftraggeber kann die Regelung dieses Punktes innerhalb der Gewährleistungsfrist oder bei Überschreitung der vom Lieferanten angegebenen Fehlerrate geltend machen. Im Übrigen stehen dem Auftraggeber für den Fall des Vorliegens eines Serienfehlers für sämtliche von einem Serienfehler betroffene Vertragsgegenstände die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche in vollem Umfang zu.
Serienfehler. (a) Serienfehler sind Fehler, bei denen Materialien, Komponenten, Teilsysteme oder Systeme eine Fehlerhäufigkeit aufweisen, die markant außerhalb der gewöhnlich erwarteten Werte oder der vom AN angegebenen Werte liegen. Ein Serienfehler liegt insbesondere dann vor, wenn die Anzahl der beanstandeten Vertragsgegenstände 1 % der jeweiligen Liefermenge überschreitet und die Liefermenge mindestens 500 Stück umfasst.
Serienfehler. Sollte eine Häufung von Fehlern (ppm > 100) auftreten, auch außerhalb der Gewährleistungszeit, wird die Entscheidung, ob es sich um einen Serienfehler handelt, von den Parteien einvernehmlich getroffen. Hierbei sind die wesentlichen Merkmale wie sicherheitsrelevante und/oder marktschädigende Mängel zu berücksichtigen. Über Aus- und Einbaukosten im Rahmen der Beseitigung sogenannter Serienschäden werden die Parteien einvernehmlich verhandeln. Sicherheitsrelevante Mängel werden grundsätzlich von den Parteien mit höchster Priorität abgewickelt. Nach Eingang einer offiziellen Sicherheitsmeldung werden mögliche auch gesetzliche Meldefristen eingefroren.
Serienfehler. 1. Bei Vorliegen eines Serienfehlers gemäß Ziffer XII.2 ist SMA berechtigt, die Entgegennahme der restlichen Lieferung einer Serie abzulehnen und die gesetzlichen Rechte wegen mangelhafter Lieferung für die gesamte Lieferung geltend zu machen, sofern dies im Einzelfall nicht unverhältnismäßig wäre. Im Fall von Serienfehlern, die SMA erst nach Auslieferung seines Produkts feststellt, insbesondere durch einen Seriendefekt bei Kunden, ersetzt AN SMA alle Kosten, die durch den Austausch der vom Serienfehler betroffenen Waren anfallen unabhängig davon, ob es beim Kunden zu einem Defekt aufgrund des Serienfehlers gekommen ist, sofern dies im Einzelfall nicht unverhältnismäßig wäre. Die Erstattungspflicht umfasst insbesondere den Aufwand und Kosten für wegen des Seriendefekts defekte Produkte als auch für den präventiven Gerätetausch bzw. präventive Serviceeinsätze. Auf ausgetauschte Teile oder behobene Mängel beginnt die Gewährleistungsfrist danach aufs Neue. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen und die diesbezüglichen Rechte seitens SMA in Bezug auf mangelhafte Lieferung unberührt.
Serienfehler. 18.1 Unbeschadet der vorstehenden Ansprüche in Ziffer A.18 und aller weiteren Rechte und Ansprüche von Exyte im Zusammenhang mit mangelhaften Lieferungen gelten für den Fall, dass Serienfehler an den Lieferungen des Lieferanten auftreten, nachstehende Bestimmungen in Ziffer A.18.
Serienfehler. Meldet der ÜNB einen Mangel, der einen Serienfehler wahrscheinlich macht, den Betrieb gefährdet oder die Gebrauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt (z. B. Konstruktionsfehler, falsche Materialwahl oder fehlerhafte Montage), so hat der Unternehmer alle bisher gelieferten Geräte gleicher Bauart zu ersetzen, sofern sich die vorgenannte Vermutung eines Serienfehlers als zutreffend erweist. Im Falle eines Serienfehlers wird der Unternehmer eine Ursachenanalyse des Problems sowie eine Auswirkungsstudie auf das andere Material desselben Typs erstellen.
Serienfehler. Im Falle einer Nichtkonformität bei Produkten, die auf dieselbe oder eine ähnliche Ursache zurückzuführen ist oder bei einer Fehlerhäufigkeitsrate (die 3 Prozent oder 10 Stück, je nachdem, was früher erreicht wird) der an Neways gelieferten Produkte pro relevanter Auftragsposition gemäß Vertrag beträgt oder darüber liegt („Serienfehler"), ist Neways berechtigt alle Produkte, die der Lieferant Neways und/oder ihren Verbundenen Unternehmen in den letzten zwölf Monaten geliefert hat, vom Lieferanten kostenlos ersetzt zu verlangen, unabhängig davon, ob sich die Nichtkon- formität bereits gezeigt hat oder nicht. Darüber hinaus hat der Lieferant Neways alle zusätzlichen direkten oder indirekten Kosten und Auslagen, Schäden und Verluste, die Neways aufgrund des Serienfehlers entstehen, zu ersetzen. Andere vertragliche oder gesetzliche Rechte Neways bleiben davon unberührt.
Serienfehler. 1. Treten Serienfehler auf, so verpflichtet sich der Liefe- rant, in einem Zeitraum von fünf Jahren Schäden auf eigene Kosten (insbesondere Lohn/Material/Transport, Ein- und Ausbau) zu beheben und sämtliche gleichartigen Teile, auch solche, die bis zu diesem Zeitpunkt einwandfrei funktioniert haben, auszutauschen.
Serienfehler. Falls während der Gewährleistungsfrist Mängel in mehr als fünf (5) Prozent der Gesamtanzahl an versen- deten Produkten in einem durchgehenden Zeitraum von dreißig (30) Tagen gemeldet werden („Serienfeh- ler“), setzt der Lieferant kontinuierlich ausreichende Ressourcen ein, um die Ursache(n) des Serienfehlers zu ermitteln und zu beseitigen. Außerdem ersetzt oder aktualisiert der Lieferant, nach schriftlicher Auf- forderung des Käufers, alle an den Käufer gelieferten, möglicherweise von einem solchen Serienfehler be- troffenen Produkte und entschädigt den Käufer in angemessener Höhe für seine angefallenen Kosten, die im Zusammenhang mit Produktrückrufen oder ähnlichen Maßnahmen des Käufers entstanden sind. Falls innerhalb von dreißig (30) Tagen (oder inner- halb einer zusätzlichen vom Käufer nach eigenem Ermessen gesetzten Frist, abhängig von der Art des Serienfehlers) nach Meldung eines Serienfehlers kei- ne Ersatzprodukte und/oder kein akzeptabler Plan zur Behebung eines Serienfehlers bereitgestellt werden, kann der Käufer den Vertrag kündigen, ohne dass dadurch eine Haftung gegenüber dem Lieferanten entsteht. Im Falle eines Serienfehlers kann der Käufer, zusätzlich zu jeglichen ihm gemäß dem Vertrag zuste- henden Rechtsbehelfen von seinem Recht Gebrauch machen, eine Erstattung oder Gutschrift für die betrof- fenen Produkte zu verlangen (und der Lieferant muss diese Erstattung oder Gutschrift auf Aufforderung des Käufers leisten) und sämtliche zu dem betroffenen Produkt gehörende Bestellungen stornieren.