Mangelhafte Lieferung Musterklauseln

Mangelhafte Lieferung. 7.1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte der WIS bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. Die Rechte der lehmann natur bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedie- nungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Ge- fahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit, also mindestens die nach VI. dieser Einkaufs- bedingungen vorgesehene Beschaffenheit, aufweist. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezug- nahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbe- schreibung von uns, vom Lieferanten oder von einem Vorproduzenten stammt. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere of- fen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit, im Falle verarbeiteter Ware, eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwie- weit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemä- ßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als un- verzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensicht- lichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte gilt: Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacher- füllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen (bspw. durch einen Deckungskauf) und vom Lieferanten Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen...
Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte von Würth bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. (1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Xxxxxxxx 00 00 X-00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 0000 0000-0 Fax +00 0000 0000-000 Sitz der Gesellschaft: Remshalden Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx
Mangelhafte Lieferung. 1. Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften und ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
Mangelhafte Lieferung. 17.1 Bei Wareneingang findet eine Untersuchung durch Z-LASER nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung gerügt. § 377 HGB ist im Übrigen abbedungen.
Mangelhafte Lieferung. 6.1 Für die Rechte von Xxxxxxx bei Sach- und Rechtsmän- geln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzli- chen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes be- stimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte von DINOL bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.