Mangelhafte Lieferung Musterklauseln

Mangelhafte Lieferung. 7.1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. 1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. 8. Defective delivery
Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte der WIS bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Bezeichnung und/oder ärztlicher Atteste bzw. lebensmittelrechtlicher Protokolle) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt. Zu der vereinbarten Beschaffenheit gehören insbesondere auch die für den Verkauf notwendigen oder förderlichen ärztlicher Atteste bzw. lebensmittelrechtlicher Protokolle. Abweichend von § 442 Abs. 1 S 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Werktagen beim Verkäufer eingeht. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen, insbesondere durch Ersatzkauf, und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforde...
Mangelhafte Lieferung. (1) Für die Rechte von Würth bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. (1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Xxxxxxxx 00 00 X-00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 0000 0000-0 Fax +00 0000 0000-000 Sitz der Gesellschaft: Remshalden Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx
Mangelhafte Lieferung. 6.1 Für die Rechte von Xxxxxxx bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsan- leitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts ande- res bestimmt ist.
Mangelhafte Lieferung. 17.1 Bei Wareneingang findet eine Untersuchung durch Z-LASER nur im Hinblick auf offenkundige Schä- den, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung gerügt. § 377 HGB ist im Übrigen abbedungen.
Mangelhafte Lieferung. 9.1 Bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Mon- tage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtver- letzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften.