Mangelhafte Lieferung. 6.1. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
6.2. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die
6.3. Uns stehen Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
6.4. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.
6.5. Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Lieferant auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
6.6. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Ziffer 6.5 gilt: Kommt de...
Mangelhafte Lieferung. 17.1 Bei Wareneingang findet eine Untersuchung durch Z-LASER nur im Hinblick auf offenkundige Schäden, insbesondere Transportschäden, Identitäts- und Quantitätsabweichungen der Lieferung statt, sofern nicht mit dem Partner schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mängel werden innerhalb angemessener Zeit nach Entdeckung gerügt. § 377 HGB ist im Übrigen abbedungen.
Mangelhafte Lieferung. 8. Defective delivery
8.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware, einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften und, ausschließlich zu unseren Gunsten, die nachfolgenden Ergänzungen und Klarstellungen.
8.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt.
8.3 Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet der Lieferant die Bereitstellung und Aktualisierung der digitalen Inhalte jedenfalls insoweit, als sich dies aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 oder sonstigen Produktbeschreibungen des Herstellers oder in seinem Auftrag, insbes. im Internet, in der Werbung oder auf dem Warenetikett, ergibt.
8.4 Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel sind wir bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
8.1 The statutory provisions and, exclusively in our favor, the following supplements and clarifications shall apply to our rights in the event of material defects and defects of title of the goods, including incorrect and short delivery as well as improper assembly/installation or defective instructions and in the event of other breaches of duty by the supplier.
8.2 In accordance with the statutory provisions, the supplier shall be liable in particular for ensuring that the goods have the agreed quality at the time of transfer of risk to us. In any case, those product descriptions which - in particular by designation or reference in our order - are the subject matter of the respective contract or have been included in the contract in the same way as these General Terms and Conditions of Purchase ...
Mangelhafte Lieferung. 1. Der Auftragnehmer haftet dafür, dass sämtliche Lieferungen und Leistungen dem im Vertrag vorausgesetzten oder erkennbaren Verwendungszweck, dem neuesten Stand der Technik, den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Behörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden entsprechen und keinen Sach- oder Rechtsmangel im Sinne der § 434, § 435 BGB aufweisen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so muss der Auftragnehmer dazu unsere schriftliche Zustimmung einholen. Die Mängelhaftung wird durch diese Zustimmung nicht eingeschränkt. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die von uns gewünschte Art der Ausführung, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Lieferungen/Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte und Verfahren einzusetzen. Er haftet für die Umweltverträglichkeit der gelieferten Produkte und für alle Folgeschäden, die durch die Verletzung seiner gesetzlichen Entsorgungspflichten entstehen. Er ist verpflichtet, die jeweils für seine Lieferung geltenden Sicherheits-Datenblätter mit der Lieferung zu übergeben. Der Auftragnehmer stellt uns von allen Regressforderungen Dritter für den Fall frei, dass er uns die Sicherheits-Datenblätter nicht, verspätet oder fehlerhaft liefert. Das Gleiche gilt für alle späteren Änderungen.
2. Kleine Mängel können von uns in Erfüllung unserer Schadensminderungspflicht ohne vorherige Abstimmung selbst beseitigt werden, ohne dass dadurch die Verpflichtungen aus der Mängelhaftung eingeschränkt werden. Wir können den Auftragnehmer dann mit den erforderlichen Aufwendungen belasten. Das Gleiche gilt, wenn ungewöhnlich hohe Schäden drohen. Werden wir selbst als Auftragnehmer von einem Käufer wegen eines Mangels der Lieferung in Anspruch genommen, können wir von unserem Auftragnehmer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die wir im Verhältnis zu unserem Käufer zum Zwecke der Nacherfüllung zu tragen haben. Die Gewährleistungszeit beträgt zwei Jahre, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns benannten Dritten an der von uns vorgeschriebenen Empfangs- bzw. Verwendungsstelle. Bei Vorrichtungen, Maschinen und Anlagen beginnt die Gewährleistungszeit mit dem Abnahmetermin, der in unserer schriftlichen Abnahmeerklärung genannt wird...
Mangelhafte Lieferung. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Xxxxxxxx 00 00 X-00000 Xxxxxxxxxx Tel. +00 0000 0000-0 Fax +00 0000 0000-000 Sitz der Gesellschaft: Remshalden Geschäftsführer: Xxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx
Mangelhafte Lieferung. 1. Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht von Negele gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskon- trolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei der Qualitätskontrolle im Stichproben- verfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung).
2. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach Xxxx von Negele durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von Negele ge- setzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann Xxxxxx den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen.
3. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für Negele unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dring- lichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Verkäufer ist unverzüglich zu unterrichten.
4. Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- , Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Hat Negele die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungs- zweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nach- erfüllung auch verpflichtet, Negele die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Ein- bau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.
Mangelhafte Lieferung. Ergeben sich nach Auslieferung von Waren Beanstandungen, so hat der Lieferant alle er- forderlichen Schritte einzuleiten, die zur Beseitigung der Beanstandung und der Schadens- minimierung notwendig werden. Er hat darüber hinaus Gegenprüfungen zur Ermittlung der Beanstandungsursache zu veranlassen bzw. durchzuführen. Bei berechtigten Reklamationen sind neben Sofortmaßnahmen alle eingeleiteten Abstellmaßnahmen der Xxxx Xxxxxx GmbH unverzüglich (spätestens nach 24 Stunden nach Erhalt unserer Reklamation) schriftlich in Form des 8D-Reports bekannt zu geben. Der Reklamationsvorgang darf vom Lieferanten erst dann abgeschlossen werden, wenn die Wirksamkeit gegenüber der Xxxx Xxxxxx GmbH nachgewiesen wurde. Ziel ist eine kurzfristige Reklamationsbearbeitung, um die Lieferfähigkeit aufrecht zu erhalten.
Mangelhafte Lieferung. (1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Be- triebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. If the delivery note is missing or incomplete, we will not bear responsibility for any processing and payment delays resulting from this.
Mangelhafte Lieferung. 6.1. Eine Annahme erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer Wareneingangskontrolle auf Mängelfreiheit, insbesondere auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Tauglichkeit.
6.2. Offensichtlich erkennbare äußere Mängel bzw. Schäden, wie Transportschäden, werden bei der Wareneingangskontrolle sorgfältig begutachtet und dokumentiert.
6.3. Entdeckte Mängel werden von uns unverzüglich nach Entdeckung beim Lieferanten gerügt. In allen Fällen gilt unsere Rüge als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Kalendertagen beim Lieferanten eingeht.
6.4. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht nach, so können wir den Mangel beseitigen und vom Lieferant Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar, bedarf es keiner weiteren Fristsetzung.
Mangelhafte Lieferung. 7. Defective delivery
7.1 Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 7.1 The statutory provisions shall apply to our rights in the event of material defects and defects of title of the Goods (including wrong and short delivery as well as improper assembly, defective assembly, operating or instruction manual) and in the event of other breaches of duty by the Seller, unless otherwise stipulated below.
7.2 Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt.