Serienschaden und Anrechnung von Kosten. 1. Xxxxxxx während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen. 2. Aufwendungen der Haftpflichtkasse für Kosten werden - abweichend von Ziffer 6.5 AHB - als Leistung auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die der Haftpflichtkasse nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung der Haftpflichtkasse entstanden sind.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen (Bbr) Für Landwirtschaftliche Betriebe, Spezial Haftpflichtversicherung, Spezial Haftpflichtversicherung Für Vereine
Serienschaden und Anrechnung von Kosten. 1. Xxxxxxx während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese - auf derselben Ursache, - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder - auf dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln beruhen. Ziffer 6.3 AHB wird gestrichen.
2. Aufwendungen der Haftpflichtkasse HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT für Kosten werden - abweichend von Ziffer 6.5 AHB - als Leistung auf die Versicherungssumme angerechnet. Kosten sind: Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die der Haftpflichtkasse HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung der Haftpflichtkasse HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT entstanden sind.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung