Service provision Musterklauseln

Service provision. 5.1. Provision of services 5.2. Legal review and assessment of services rendered DiCommerce shall not be liable for the legal examination and assessment of the services rendered. The customer is solely responsible for this. The customer is obliged to do so himself without further request. DiCommerce will not carry out a legal review of the services provided and will not monitor the services provided for their ongoing legal admissibility. 5.3. Performance of the service
Service provision. 5.1. DiCommerce will entrust a suitable employee with the performance of the service, depending on availability and qualification. The customer has no right to the performance of the service by a certain employee. The Customer has no right to issue instructions to the employees assigned by DiCommerce. 5.2. DiCommerce is entitled to use subcontractors, insofar as the legitimate interests of the Customer are not affected thereby and it serves the purpose. 5.3. DiCommerce assures a service provision according to the current state of the art or the current generally accepted procedure - unless otherwise requested by the Customer. 5.4. DiCommerce is not responsible for the legal examination and assessment of the services provided. This is the sole responsibility of the customer. DiCommerce will also not perform a legal review of the services provided and will not monitor services provided for their ongoing legal admissibility.

Related to Service provision

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Provision 1. Die Agentur erhält für die Vermittlung eines Leistungsangebots des Veranstalters eine Provision. Die Provision wird auf den Verkaufspreis der Landleistungen gezahlt. 2. Die Höhe der Provision ergibt sich aus Anlage I zu diesem Vertrag. Änderungen der Provision sind nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung möglich. 3. Der Anspruch auf Provision entsteht nach ordnungsgemäßer Vermittlung der Reise und vollständiger Zahlung des Reisepreises. Es kommt hierbei auf den Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters an. 4. In der Provionsabrechnung wird der Provisionsbetrag gesondert ausgewiesen. Entsteht der Anspruch auf Provision im Weiteren nicht bzw. entfällt er nachträglich, so ist der Provisionsbetrag unverzüglich von der Agentur an den Veranstalter zurückzuerstatten. 5. Die Provision wird nicht gezahlt auf außerhalb des Reisepreises erhobene Gebühren, Entgelte und Steuern (z. B. Luftsicherheitsgebühren, Steuer nach dem Luftverkehrsgesetz, Tickethinterlegungsgebühren oder Visagebühren). 6. Der Veranstalter ist berechtigt, bei nachweislichen Verstößen gegen die vereinbarten Provisionsvorschriften die jeweilige Provision auf bis zu 6 % zu kürzen. 7. Mit der Zahlung der Provision sind alle Ansprüche, Kosten und Aufwendungen der Agentur aus der Vermittlung - seien sie bekannt oder unbekannt - vollständig erfüllt. 8. Die Provisionsvereinbarung zwischen den Parteien kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende geändert werden. Widerspricht die Agentur der Änderung nicht binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich, ist sie vereinbart und damit Vertragsinhalt geworden. Widerspricht die Agentur und die Parteien können sich nicht einigen, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrages.

  • Termination The operator of a heavy unmanned free balloon shall activate the appropriate termination devices required by

  • Service (a) QIAGEN erbringt die in der Service-Vereinbarung vereinbarten Services. Wenn nicht ausdrücklich in der Service- Vereinbarung vereinbart, beinhaltet der Service keine Instandsetzungsmaßnahmen im Falle einer Betriebsunterbrechung des Laborgeräts. QIAGEN kann nach eigener ▇▇▇▇ neue oder erneuerte Teile einsetzen. Jedes Bestandteil, dass durch QIAGEN während der Durchführung des Service ersetzt wurde, geht in das Eigentum von QIAGEN über. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Bestandteil frei von Rechten Dritter ist und stellt QIAGEN von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer bestehenden oder behaupteten Verletzung von Rechten Dritter und einer Verteidigung gegen solche Ansprüche ergeben, frei. (b) Die Durchführung des Service findet während der üblichen Arbeitszeiten in der Zeit von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zwischen 09:00 und 17:00 Uhr statt. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Feiertage, sofern nicht QIAGEN ausdrücklich schriftlich hiervon abweichenden Zeiten zustimmt. (c) QIAGEN ist es gestattet, seine vertraglichen Verpflichtungen aus der Service-Vereinbarung sowie den AGB an Subunternehmer zu übertragen. (d) Sofern nicht ausdrücklich in der Service-Vereinbarung erklärt, ist Folgendes nicht vom Service mit umfasst: (i) die Lieferung von Verbrauchsmaterial, Verschleißteilen und Zubehör (insbesondere Lampen, Glasteile, Filter, Spritzen, Schläuche, Luftfilter, Speichermedien jedweder Art, Druckerzubehör, Säulen, thermostatische Platten,); (ii) die Wiederherstellung von Daten bei Verlust oder Beschädigung des Datenträgers (insbesondere Festplatten) und/oder der Software; (iii) Veränderungen oder Standortwechsel des Laborgerätes; (iv) Anwendungsunterstützung für Protokoll/Methodenentwicklung und Kunden-Training. Die vorgenanten Leistungen können, sofern sie nicht bereits von der Service-Vereinbarung umfasst sind, separat angeboten und durchgeführt werden.