Assistanceleistungen Musterklauseln

Assistanceleistungen. 4.1 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat die versicherte Person Anspruch auf die Benennung und Vermittlung von Dienstleistern für: ◼ ambulante häusliche Pflegedienste, ◼ Pflegeheimplätze, ◼ Fahrdienste zu Ärzten und Behörden, ◼ die Anlieferung von Mahlzeiten (sog. „Essen auf Rädern“), ◼ die Besorgung der Einkäufe (Gegenstände des täglichen Bedarfs), ◼ das Bringen und Abholen von Reinigungswä- sche, ◼ eine Haushaltshilfe, ◼ einen Haus-Notrufdienst, ◼ die Beratung rund um das Thema Pflege, ◼ die Unterstützung für das Ausfüllen von Anträ- gen, ◼ Pflegeschulungen für Angehörige, ◼ die Haustierbetreuung, ◼ die Garten- und Grundstückspflege.
Assistanceleistungen. In den Tarifstufen PTF1, PTF2 und PTF3 sind bei Pflegebedürftigkeit fol- gende Assistanceleistungen mitversichert.
Assistanceleistungen. Abweichend zu § 1 Abs. 2 und 3 beginnt der Versicherungsfall bezogen auf die Assistanceleistungen, wenn Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt vermutet wird und beim Pflegeversicherungsträger unverzüglich ein Antrag auf Leistungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch gestellt wurde. Er endet, wenn die in der SPV oder PPV getroffene Feststellung ergibt, dass keine Pflegebedürftigkeit vorliegt bzw. wenn Pflegebedürftigkeit nicht mehr besteht oder wenn der Vertrag endet. Es besteht Anspruch auf Organisations- und Serviceleistungen sowie Über- nahme bestimmter Kosten gemäß dem tariflichen Leistungsverzeichnis (siehe Anhang). Die Assistanceleistungen beschränken sich auf Dienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsfall bezogen auf die Assistanceleistungen kann über die kostenfreie Hotline des Versicherers (0800 1797-500) gemeldet werden. Die Organisation der Hilfe erfolgt durch den Versicherer.
Assistanceleistungen. 3.6 Leistungen, die bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung AG oder dem Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag versicherbar sind Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festge- legten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversiche- rungsgarantie unberührt. Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss verein- bart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und kön- nen diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Assistanceleistungen. Ein Pflegetagegeld wird abweichend von § 1 Abs. 2 Teil I ge- leistet, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 14 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) vorliegt. Das Pflegetagegeld beträgt in der Pflegestufe I 30 % Pflegestufe II 70 % Pflegestufe III 100 % des versicherten Tagessatzes. Abweichend von § 1 Abs. 6 Teil I gelten die in § 15 SGB XI festgelegten Pflegestufen. Ein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer und häus- licher Pflege besteht für die Leistungshöhe nicht. Das Pflege- tagegeld wird entsprechend der Pflegestufe auch in voller Höhe gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Bekannte erfolgt.
Assistanceleistungen. 2.1 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat die versicherte Per- son Anspruch auf die Benennung und Vermittlung von Dienst- leistern für: ⏹ ambulante häusliche Pflegedienste, ⏹ Pflegeheimplätze, ⏹ Fahrdienste zu Ärzten und Behörden, ⏹ die Anlieferung von Mahlzeiten (sog. „Essen auf Rädern“), ⏹ die Besorgung der Einkäufe (Gegenstände des täglichen Be- darfs), ⏹ das Bringen und Abholen von Reinigungswäsche, ⏹ eine Haushaltshilfe, ⏹ einen Haus-Notrufdienst, ⏹ die Beratung rund um das Thema Pflege, ⏹ die Unterstützung für das Ausfüllen von Anträgen, ⏹ Pflegeschulungen für Angehörige, ⏹ die Haustierbetreuung, ⏹ die Garten- und Grundstückspflege.
Assistanceleistungen. Über die in Pkt. 1. angeführten Unfallkosten hinaus ist nach einem Unfall gemäß Artikel A.6. die Organisation und Kostenübernahme für die nachstehend angeführten Dienstleistungen mitversichert.
Assistanceleistungen. Die nachstehenden Leistungen gewähren wir ohne gesonderte Beitragsberechnung. Bestehen bei unserer Gesellschaft mehrere Lebensversicherungen, können diese Leistungen nur aus einer Versicherung beantragt werden. Über unser 24-Stunden-Service-Telefon stehen wir Ihnen an sieben Tagen in der Woche unter der Rufnummer 0000 0000-000 rund um die Uhr zur Verfügung. Wenn Sie von außerhalb Deutschlands bei uns anrufen, wählen Sie bitte zuerst die Ländervorwahl 0049 (gilt in den meisten Ländern; im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte vor Ort nach der Ländervorwahl). Xxxxxx Sie dabei die erste „0“ unserer Service-Rufnummer weg. Wir helfen Ihnen in den nachstehend beschriebenen Situationen und informieren, falls gewünscht, die von Ihnen benannten Personen oder Institutionen. Im Ausland helfen wir Ihnen bei Verständigungsproblemen mit Ärzten, Rechtsanwälten und Behörden im Zusammen- hang mit den von uns zu erbringenden Leistungen. Die Hilfeleistungen können allerdings nur übernommen werden, wenn den von uns beauftragten Dienstleistern die dazu erforderlichen Auskünfte und Einverständnis- erklärungen erteilt werden.
Assistanceleistungen. Bei Tarif PTS sind bei Pflegebedürftigkeit folgende Assistanceleistungen mitversichert.
Assistanceleistungen. Über die Notfallzentrale der CSS (Art. 47) kann in medizini- schen Notfällen oder bei unerwarteten Ereignissen ärztli- che, finanzielle und persönliche Hilfe angefordert werden: