Serviceerbringung Musterklauseln

Serviceerbringung. 6.1 Ein Service gilt ab dem RFU-Datum oder - sofern es früher geschieht - ab dem Datum, an dem der Kunde das Service für andere als Testzwecke nutzt, als übergeben, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem RFU-Datum JMP schriftlich mitteilt, dass er das Service aus objektiv nachvollziehbaren Gründen für nicht betriebsbereit hält und dieses Vorbringen begründet. JMP wird daraufhin versuchen, das Hindernis für die Übergabe zu beseitigen und ein neues RFU-Datum nennen und es gilt das Service nur dann als übergeben, wenn der eingangs dargestellte Prozess abermals durchlaufen wird. Sofern der Kunde JMP auch beim zweiten (oder einem weiteren) Übergabeversuch mitteilt, dass er das Service aus objektiv nachvollziehbare Gründen noch nicht für betriebsbereit hält, dann ist jede der Parteien berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise gemäß Klausel 9.4 zu kündigen.
Serviceerbringung. Grundlage der für die Leistungserbringung von JMP eingesetzten Einrichtungen und Technologien ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistung oder Technologien erforderlich, wird JMP auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Durch JMP erbrachte Leistungen, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leitungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen zB Leistungen ausserhalb der üblichen Geschäftszeit, Das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemässe Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von JMP vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sofern JMP auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschliesslich zwischen dem Kunden und Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. JMP ist nur für die selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
Serviceerbringung. 6.1 Ein Service gilt ab dem RFU-Datum oder - sofern es früher geschieht - ab dem Datum, an dem der Kunde das Service für andere als Testzwecke nutzt, als übergeben, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen ab dem RFU-Datum CID schriftlich mitteilt, dass er das Service aus objektiv nachvollziehbaren Gründen für nicht betriebsbereit hält und dieses Vorbringen begründet. XXX wird daraufhin versuchen, das Hindernis für die Übergabe zu beseitigen und ein neues RFU-Datum nennen und es gilt das Service nur dann als übergeben, wenn der eingangs dargestellte Prozess abermals durchlaufen wird. Sofern der Kunde XXX auch beim zweiten (oder einem weiteren) Übergabeversuch mitteilt, dass er das Service aus objektiv nachvollziehbare Gründen noch nicht für betriebsbereit hält, dann ist jede der Parteien berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise gemäß Klausel 9.4 zu kündigen.