GEBÜHREN UND BEZAHLUNG Musterklauseln

GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. Zusammenfassung:
GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. 2.1 Alle zahlbaren Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Erteilte Aufträge können weder storniert werden, noch können die Beträge erstattet werden, sofern es in diesem Vertrag oder in Ihrem jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart ist. Sie stimmen zu, alle nach geltendem Recht erhobenen Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern zu zahlen, die wir für die von Ihnen bestellten Services entrichten müssen, wobei hiervon die auf der Grundlage unseres Einkommens erhobenen Steuern ausgenommen sind. Solche Spesen sowie Steuern sind in den in einem Auftrag für Services genannten Gebühren nicht inbegriffen.
GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. Zusammenfassung: Wenn Sie sich über die Website für kostenpflichtigen Zugriff auf die Dienste anmelden (ein „Abonnement“), müssen Sie Zahlungskontodaten angeben (z. B. eine Kreditkarte). Abonnements werden im Voraus bezahlt und automatisch um die Dauer Ihres ursprünglichen Abonnements verlängert (und Ihnen in Rechnung gestellt), sofern das Abonnement nicht gekündigt oder geändert wird. Gebühren für Jahresabonnements werden zurückerstattet, wenn Sie Ihr Abonnement innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Fälligkeit der Zahlung kündigen; monatliche Abonnements (sofern verfügbar) sind nicht zur Rückerstattung berechtigt. Wir werden Sie mindestens dreißig (30) Tage vor der Verlängerung Ihres Abonnements informieren. Wir erheben je nach Land Umsatzsteuer. Zahlungsmethoden von App Stores können je nach ihren Bedingungen variieren.
GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. Als Gegenleistung für die Leistung der Services wird der Kunde sämtliche im Angebot oder an anderer Stelle dieser Vereinbarung (in der jeweils geltenden Fassung) genannten Honorare, Spesen oder Gelder rechtzeitig an VWT zahlen. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind sämtliche gemäß der Vereinbarung an VWT zu zahlenden Gebühren oder Gelder vom Kunden binnen dreißig (30) Tagen ab Rechnungsstellung in Euro (€) zu entrichten. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind Zahlungspflichten nicht aufhebbar und keine der gezahlten Beträge erstattungsfähig, mit Ausnahme von fälschlicherweise gezahlten Summen, die nicht gemäß dieser Vereinbarung fällig sind. Sämtliche vom Kunden gezahlten Gebühren verstehen sich zzgl. Steuern, Abgaben oder Zöllen. Soweit im Angebot nicht anders angegeben, kann VWT im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden Strafzinsen erheben, die sich wie folgt berechnen: Strafzins = (Gesamtbetrag inkl. Steuern der Rechnung mal dem gesetzlichen Zinssatz) x (Anzahl der Verzugstage/365). Das französische Handelsgesetzbuch (code de commerce) definiert als gesetzlichen Zinssatz denjenigen, der von der Europäischen Zentralbank für ihre aktuellen Refinanzierungsgeschäfte angewendet wird, plus zehn (10) Prozentpunkte. Strafzinsen werden am Tag nach dem Erfüllungsdatum fällig, wobei dazu keinerlei Mitteilung erforderlich ist. Für jede im Zahlungsrückstand befindliche Rechnung schuldet der Kunde VWT gemäß allgemeinem Recht eine Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro. Sofern zwischen den Parteien Erfüllungsbedingungen für Zahlungsverzug vereinbart wurden, wie z. B. Ratenzahlungen, wird bei Verzug mit einer einzigen Zahlung die Gesamtschuld fällig. Dies führt bis zum Ausgleich sämtlicher Außenstände außerdem zu einer sofortigen temporären Einstellung sämtlicher gemäß Vereinbarung bereitgestellten Vorteile und Services. Eine jegliche Zahlungsverpflichtung, die sich aus diesem Artikel 11 ergibt, ist als wesentliche Pflicht anzusehen. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anderweitig bestimmt, entbindet weder die Kündigung noch der Ablauf dieser Vereinbarung, gleich aus welchem Grund, den Kunden von seinen in diesem Artikel 11 ausgeführten Pflichten, einschließlich etwaiger Zahlungspflichten, die vor dem Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs entstanden sind.
GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. 1. Sie sind verpflichtet, Xxxxx den vollen Preis für die von den Anbietern über die Plattform gekauften Produkte oder Dienstleistungen zu zahlen. Sie können Ihre Zahlungsverpflichtung nicht durch direkte Zahlung an den Anbieter erfüllen. Sie können nur über die Plattform bezahlen, die die Zahlung im Namen des Anbieters annimmt. Diese Zahlung erfolgt mit befreiender Wirkung. Nachdem Sie eine Auktion gewonnen haben, haben Sie fünf Tage Zeit, um zu bezahlen.
GEBÜHREN UND BEZAHLUNG. 8.1 Der Kontoinhaber, in dessen Namen die entsprechende Lösung und/oder die Assessments in Auftrag gegeben wurden, zahlt alle Gebühren in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Absatzes 7 und wie im Auftrag festgelegt.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde wird LEVANTE alle zur Berücksichtigung dieses Vertrages erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Der Kunde ist verpflichtet, LEVANTE seine vollständige und korrekte Wohnanschrift, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gerichteten Sendungen gegenüber den jeweiligen Absendern mit der korrekten Lieferadresse von LEVANTE zu versehen. Etwaige Irrtümer des Kunden und dadurch verursachte Fehllieferungen gehen nicht zu Lasten von LEVANTE. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen nicht gegen Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens verstoßen. Der Kunde ist verpflichtet, die Sendung innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach der Benachrichtigung von LEAVTE abzuholen. Für eine darüber hinausgehende Lagerung kann LEVANTE eine zusätzliche Lagerungsgebühr erheben, deren Höhe der aktuellen Preisliste zu entnehmen ist. Der Kunde hat sich bei der Abholung der Sendung durch einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument auszuweisen. Die Abholung durch einen Bevollmächtigten des Kunden ist nur gegen Vorlage einer Vollmachtsurkunde gestattet, die die Person des Bevollmächtigten mit Vor- und Zuname ausweist. Der Bevollmächtigte muss bei der Abholung einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument vorlegen. Waren oder Gegenstände, deren Erwerb strafrechtlich oder behördlich verboten ist, dürfen durch den Kunden nicht über den Liefer- und Annahmeservice von LEVANTE bestellt werden. Dasselbe gilt für außergewöhnlich wertvolle Gegenstände wie Wertpapiere, Bargeld, Edelmetalle, Unikate, Uhren oder ähnliche Gegenstände. Gefährliche Ware darf durch den Kunden nicht im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestellt werden. Der Kunde ist auch ohne eigenes Verschulden für Schäden verantwortlich, die durch gefährliche Ware, unzureichende Verpackung oder sonstige Gefährdungen in den Geschäftsräumen von LEVANTE an Personen oder Sachen entstehen. Die Lieferung von Tieren ist über die Annahmeservice von LEVANTE ausgeschlossen. Der Kunde hat dafür Gewähr zu leisten, dass die von ihm bestellte Ware keine Geruchsbelästigung in den Geschäftsräumen von LEVANTE auslöst.