Servicelevelagreements. 3.4.1. Der Kunde kann mit TIS vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen. 3.4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“): 3.4.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung. 3.4.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung. 3.4.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung. 3.4.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software. 3.4.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen. 3.4.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde 3.4.5.1. das von TIS zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet, 3.4.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und 3.4.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein, 3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder 3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Servicelevelagreements. 3.4.1. Der Kunde kann mit TIS pure media vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.
3.4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS pure media auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):
3.4.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.
3.4.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS pure media Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - ):
3.4.3.1. Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung.
3.4.3.2. - Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung.
3.4.3.3. - Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der SoftwareSoft- ware.
3.4.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS pure media innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.
3.4.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde
3.4.5.1. das von TIS pure media zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,
3.4.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und
3.4.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS pure media zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,
3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS pure media zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder
3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Servicelevelagreements. 3.4.18.6.1. Der Kunde kann mit TIS pure media vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.
3.4.28.6.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS pure media auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):
3.4.2.18.6.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.28.6.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.38.6.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.
3.4.38.6.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS pure media Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - ):
8.6.3.1. Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung.
8.6.3.2. - Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung.
8.6.3.3. - Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der SoftwareSoft- ware.
3.4.48.6.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS pure media innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.
3.4.58.6.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde
3.4.5.18.6.5.1. das von TIS pure media zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,
3.4.5.28.6.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und
3.4.5.38.6.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, Hardware in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS pure media zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,
3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder
3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Servicelevelagreements. 3.4.1. Der Kunde kann mit TIS vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.
3.4.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):
3.4.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.
3.4.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - · Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - · Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - · Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software.
3.4.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.
3.4.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde
3.4.5.1. das von TIS zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,
3.4.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und
3.4.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,
3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder
3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Servicelevelagreements. 3.4.18.6.1. Der Kunde kann mit TIS vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.
3.4.28.6.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):
3.4.2.18.6.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.28.6.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.38.6.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.
3.4.38.6.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software.
3.4.48.6.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.
3.4.58.6.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass das der Kunde
3.4.5.18.6.5.1. das von TIS zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,
3.4.5.28.6.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und
3.4.5.38.6.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, Hardware in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,
3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder
3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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Servicelevelagreements. 3.4.18.6.1. Der Kunde kann mit TIS vereinbaren, innerhalb welcher Zeit die Leistungen erbracht werden sollen.
3.4.28.6.2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS auf die Meldung eines Mangels durch den Kunden innerhalb der folgenden Fristen reagieren („Reaktionszeiten“):
3.4.2.18.6.2.1. Bei betriebsverhindernden Mängeln innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.28.6.2.2. Bei betriebsbehindernden Mängeln innerhalb von 8 Stunden nach Erhalt der Meldung.
3.4.2.38.6.2.3. Bei sonstigen Mängeln innerhalb von einem Werktag nach Erhalt der Meldung.
3.4.38.6.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird TIS Mängel innerhalb der folgenden Fristen beseitigen („Beseitigungszeiten“): - · Betriebsverhindernde Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - · Betriebsbehindernde Mängel innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Meldung. - · Sonstige Mängel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Meldung, spätestens aber mit der nächsten Programmversion der Software.
3.4.48.6.4. Sofern absehbar ist, dass sich ein Mangel nicht innerhalb der vorstehend definierten Zeiträume beheben lässt, wird TIS innerhalb der dort genannten Fristen eine Behelfslösung („Work Around“) bereitstellen.
3.4.58.6.5. Voraussetzung für den Beginn der jeweiligen Zeiten ist, dass der Kunde
3.4.5.18.6.5.1. das von TIS zur Verfügung gestellte Ticketsystem verwendet,
3.4.5.28.6.5.2. die zur Verfügung gestellte Service-Telefonnummer benutzt, um den jeweiligen Mangel auch telefonisch anzuzeigen und
3.4.5.38.6.5.3. die Hardware, auf der sich die mangelhafte Software befindet, Hardware in ein Umfeld verbracht worden ist, auf das TIS zugreifen und etwaige Updates aufspielen kann. Hierzu kann es erforderlich sein,
3.4.5.3.1. dass die Endgeräte in ein TIS zugängliches WLAN-Umfeld verbracht werden oder
3.4.5.3.2. dass die Endgeräte-Nutzer mitwirken müssen, wobei die Verantwortlichkeit für die Mitwirkungsleistungen beim Kunden liegt.
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