Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den dem Kunden entsprechend auch keine Lizenzge- bühren berechnet. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Free- ware oder Shareware durch den Lizenznehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich an. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. F.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten enthalten, die nach dem “Open-Source- Modell” entwickelt wurden und die ausschliesslich auf Basis der jeweils anwendbaren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden Open-Source-Soft- warekomponente gültig sind. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen für die Nutzung solcher Open-Source Software- komponenten als für ihn verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Code und der Anbringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige Entgelte für die Überlassung der Open-Source-Soft- warekomponenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponen- ten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich für zusätzliche Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs von Open-Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich der nachfolgenden Rege- lungen keine ausdrückliche oder stillschweigende Ge- währleistung und schliesst ihre Haftung dafür, insbeson- dere im Zusammenhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen Störungen, aus. F.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren notwendig ist (embedded Soft- ware) gelten unsere Gewährleistungs- und Haftungsbe- dingungen (Ziffern F.5. und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung und keine Haftung. F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsge- setz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per und Gesundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten.
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Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 C.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahltgezahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den werden dem Kunden Lizenznehmer entsprechend auch keine Lizenzge- bühren Lizenzgebühren berechnet. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung Gewähr- leistungsverpflichtung übernimmt und im Zusammenhang Zusammen- hang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung Nut- zung der jeweiligen Free- ware Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher irgendwel- cher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen jewei- ligen Urheber festgelegten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich ver- bindlich an. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss Vertrags- schluss übermittelt werden.
F.2.2 . C.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten Source- Softwarekomponenten enthalten, die nach dem “OpenOpen- Source-Source- Modell” entwickelt wurden und die ausschliesslich ausschließ- lich auf Basis der jeweils anwendbaren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen Source- Softwarelizenzbedingungen vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden Open-Open- Source-Soft- warekomponente Softwarekomponente gültig sind. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen festge- legten Lizenzbedingungen für die Nutzung solcher OpenO- pen-Source Software- komponenten Softwarekomponenten als für ihn verbindlich verbind- lich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Source- Code und der Anbringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weiseerfor- derlichen Urheberrechtshinweise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige sonstige Entgelte für die Überlassung Überlas- sung der Open-Source-Soft- warekomponentenSoftwarekomponenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Open- Source-Softwarekomponen- ten Softwarekomponenten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich Entgelt ausschließlich für zusätzliche zusätzli- che Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs von Open-Open- Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich vorbe- haltlich der nachfolgenden Rege- lungen Regelungen keine ausdrückliche ausdrück- liche oder stillschweigende Ge- währleistung Gewährleistung und schliesst schließt ihre Haftung dafür, insbeson- dere insbesondere im Zusammenhang Zusam- menhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen Störungensonstigen Stö- rungen, aus.
F.2.3 . C.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren notwendig ist (embedded Soft- wareSoftware) gelten unsere allgemeinen Gewährleistungs- und Haftungsbe- dingungen Haftungsbedingungen (Ziffern F.5. A.8 und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung Gewährleistung und keine Haftung.
F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsge- setz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per und Gesundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten.
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Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahltgezahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den werden dem Kunden entsprechend auch keine Lizenzge- bühren Lizenzgebühren berechnet. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung Gewährleistungsverpflichtung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Free- ware Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich an. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss Ver- tragsschluss übermittelt werden.
F.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten Softwarekompo- nenten enthalten, die nach dem “Open-Source- Source-Modell” entwickelt entwi- ckelt wurden und die ausschliesslich ausschließlich auf Basis der jeweils anwendbaren anwend- baren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen Softwarelizenzbedingungen vertrieben werdenwer- den, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden OpenO- pen-Source-Soft- warekomponente Softwarekomponente gültig sind. Auf Anfrage können kön- nen dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen Lizenzbedingungen für die Nutzung Nut- zung solcher Open-Source Software- komponenten Softwarekomponenten als für ihn verbindlich ver- bindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere insbeson- dere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Code und der Anbringung An- bringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weiseUrheberrechts- hinweise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige sonstige Entgelte für die Überlassung der Open-Source-Soft- warekomponentenSoftwarekompo- nenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponen- ten Softwarekomponenten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich Entgelt ausschließlich für zusätzliche Liefergegenstände Liefer- gegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len Beschaffenheit speziellen Eigenschaften der Softwareentwicklung und des Vertriebs Ver- triebs von Open-Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich der nachfolgenden Rege- lungen Regelungen keine ausdrückliche oder stillschweigende Ge- währleistung Gewährleistung und schliesst schließt ihre Haftung dafür, insbeson- dere insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden SpezifikationenSpezifika- tionen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen sonsti- gen Störungen, aus.
F.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen vertragsgegen- ständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren Funk- tionieren notwendig ist (embedded Soft- wareSoftware) gelten unsere Gewährleistungs- Ge- währleistungs- und Haftungsbe- dingungen Haftungsbedingungen (Ziffern F.5. und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung Gewährleistung und keine Haftung.
F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungenGarantiezusagen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, gesetz- licher Gefährdungshaftung insbesondere nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaf- tungsgesetz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per Körper und Gesundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chemvorsätzlichem, grob fahrlässigem fahr- lässigem oder arglistigem Verhalten.
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Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahltgezahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den werden dem Kunden entsprechend auch keine Lizenzge- bühren Lizenz- gebühren berechnet. Der Kunde anerkennt und akzeptiertakzep- tiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware Free- ware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung Gewährleis- tungsverpflichtung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Free- ware Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer Lizenz- nehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber Ur- heber festgelegten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich an. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen Lizenzbedin- gungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt übermit- telt werden.
F.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten Source- Softwarekomponenten enthalten, die nach dem “OpenOpen- Source-Source- Modell” entwickelt wurden und die ausschliesslich ausschließ- lich auf Basis der jeweils anwendbaren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen Source- Softwarelizenzbedingungen vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden Open-Open- Source-Soft- warekomponente Softwarekomponente gültig sind. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen festge- legten Lizenzbedingungen für die Nutzung solcher OpenO- pen-Source Software- komponenten Softwarekomponenten als für ihn verbindlich verbind- lich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Source- Code und der Anbringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weiseerfor- derlichen Urheberrechtshinweise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige sonstige Entgelte für die Überlassung Überlas- sung der Open-Source-Soft- warekomponentenSoftwarekomponenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Open- Source-Softwarekomponen- ten Softwarekomponenten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich Entgelt ausschließlich für zusätzliche zusätzli- che Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len speziellen Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs von Open-Open- Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich vorbe- haltlich der nachfolgenden Rege- lungen Regelungen keine ausdrückliche ausdrück- liche oder stillschweigende Ge- währleistung Gewährleistung und schliesst schließt ihre Haftung dafür, insbeson- dere insbesondere im Zusammenhang Zusam- menhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen Störungensonstigen Stö- rungen, aus.
F.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren notwendig ist (embedded Soft- wareSoftware) gelten unsere Gewährleistungs- und Haftungsbe- dingungen Haf- tungsbedingungen (Ziffern F.5. und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung Gewährleistung und keine Haftung.
F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungenGarantie- zusagen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, insbesondere Gefährdungshaftung ins- besondere nach dem Produkthaftungsge- setz Produkthaftungsgesetz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per Körper und Gesundheit Ge- sundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chemvorsätzlichem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten.
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Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 C.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahltgezahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den werden dem Kunden entsprechend Lizenznehmer entspre- chend auch keine Lizenzge- bühren Lizenzgebühren berechnet. Der Kunde anerkennt aner- kennt und akzeptiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung Gewährleistungs- verpflichtung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Free- ware Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen jewei- ligen Urheber festgelegten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich an. Auf Anfrage An- frage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu FUJITSU auch vor Vertragsschluss übermittelt werden.
F.2.2 . C.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten Softwarekompo- nenten enthalten, die nach dem “Open-Source- Source-Modell” entwickelt entwi- ckelt wurden und die ausschliesslich ausschließlich auf Basis der jeweils anwendbaren anwend- baren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen Softwarelizenzbedingungen vertrieben werdenwer- den, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden OpenO- pen-Source-Soft- warekomponente Softwarekomponente gültig sind. Auf Anfrage können kön- nen dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu FUJITSU auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen Lizenzbedingungen für die Nutzung solcher Open-Source Software- komponenten Softwarekomponenten als für ihn verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere insbe- sondere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Code und der Anbringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weiseUrheberrechts- hinweise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige sonstige Entgelte für die Überlassung der Open-Source-Soft- warekomponentenSoftwarekompo- nenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponen- ten Softwarekomponenten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich Entgelt ausschließlich für zusätzliche Liefergegenstände Liefer- gegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len Beschaffenheit speziellen Eigenschaften der Softwareentwicklung und des Vertriebs Ver- triebs von Open-Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich der nachfolgenden Rege- lungen Regelungen keine ausdrückliche oder stillschweigende Ge- währleistung Gewährleistung und schliesst schließt ihre Haftung dafür, insbeson- dere insbesondere im Zusammenhang mit fehlenden SpezifikationenSpezifika- tionen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen sonsti- gen Störungen, aus.
F.2.3 . C.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen vertragsgegen- ständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren Funk- tionieren notwendig ist (embedded Soft- wareSoftware) gelten unsere all- gemeinen Gewährleistungs- und Haftungsbe- dingungen Haftungsbedingungen (Ziffern F.5. und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung und keine Haftung.
F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsge- setz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per und Gesundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten.Ziffern
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Shareware, Freeware und Open Source Software. F.2.1 C.2.1 Die Software kann Freeware oder Shareware von Dritten enthalten. Für die Einbeziehung dieser Freeware oder Shareware hat FUJITSU keine Lizenzgebühren ge- zahlt; für die Nutzung der Freeware bzw. Shareware wer- den dem Kunden Lizenznehmer entsprechend auch keine Lizenzge- bühren Lizenz- gebühren berechnet. Der Kunde anerkennt und akzeptiertakzep- tiert, dass FUJITSU deshalb in Bezug auf solche Freeware oder Sharewarebestandteile keine Gewährleistungsverpflich- tung Gewährleistungsver- pflichtung übernimmt und im Zusammenhang mit dem Besitz, dem Vertrieb und/oder der Nutzung der jeweiligen Free- ware jeweili- gen Freeware oder Shareware durch den Lizenznehmer keine Haftungspflichten irgendwelcher Art übernimmt. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten festge- legten Lizenzbedingungen für die Nutzung der Freeware oder Shareware als für ihn verbindlich an. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden.
F.2.2 . C.2.2 Die Software kann auch Open-Source-Software- komponenten enthalten, die nach dem “Open-Source- Modell” entwickelt wurden und die ausschliesslich auf Basis der jeweils anwendbaren Open-Source-Softwareli- zenzbedingungen vertrieben werden, die zum Zeitpunkt der Weitergabe der entsprechenden Open-Source-Soft- warekomponente gültig sind. Auf Anfrage können dem Kunden diese Lizenzbedingungen durch Fujitsu auch vor Vertragsschluss übermittelt werden. Der Kunde erkennt die vom jeweiligen Urheber festgelegten Lizenzbedin- gungen für die Nutzung solcher Open-Source Software- komponenten als für ihn verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung, insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung von Source-Code und der Anbringung bzw. Beibehaltung der erforderlichen Urheberrechtshin- weise. FUJITSU erhält weder Lizenzgebühren noch sons- tige Entgelte für die Überlassung der Open-Source-Soft- warekomponenten. Soweit FUJITSU oder ein Dritter im Zusammenhang mit Open-Source-Softwarekomponen- ten irgendein Entgelt erhält, wird dieses erhaltene Ent- gelt ausschliesslich für zusätzliche Liefergegenstände und/oder Serviceleistungen gezahlt. Wegen der speziel- len Beschaffenheit der Softwareentwicklung und des Vertriebs von Open-Source-Komponenten übernimmt FUJITSU dafür vorbehaltlich der nachfolgenden Rege- lungen keine ausdrückliche oder stillschweigende Ge- währleistung und schliesst ihre Haftung dafür, insbeson- dere im Zusammenhang mit fehlenden Spezifikationen, fehlender Funktionalität, Programmierfehlern und sons- tigen Störungen, aus.
F.2.3 . C.2.3 Für Open–Source-Software, die in das vertrags- gegenständlichen Software Produkt eingearbeitet und für deren Funktionieren notwendig ist (embedded Soft- ware) gelten unsere allgemeinen Gewährleistungs- und Haftungsbe- dingungen Haftungsbedingungen (Ziffern F.5. A.8 und A.12). Im Übrigen übernimmt FUJITSU für Open-Source-Software keine Gewährleis- tung Gewährleistung und keine Haftung.
F.2.4 Der in dieser Ziffer F.2 geregelte Gewährleis- tungs- und Haftungsausschluss gilt nicht für explizite Zu- sicherungen, im Fall zwingender gesetzlicher Bestim- mungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsge- setz und für von FUJITSU verschuldete Schäden an Kör- per und Gesundheit sowie bei Schäden aus vorsätzli- chem, grob fahrlässigem oder arglistigem Verhalten.
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