Sicherheit der Baustelle Musterklauseln

Sicherheit der Baustelle. Es obliegt allein dem AN die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Sicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Feuer. Ebenfalls sind die Lagerstätten zu sichern. Sämtliche Schutzmaßnahmen wie Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutz- und Fanggerüsten, Beleuchtung, Beschilderung, Sicherung der Baustelle usw. gehen, soweit hierfür keine gesonderten OZ im LV ausgewiesen sind, zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür sind in die betreffenden Einheitspreise der zugehörigen Positionen (Baustelleneinrichtung bzw. Gerüste) einzurechnen. Durch übliche technische Vorkehrungen sind Fremdeingriffe und Diebstähle zu vermeiden.