Sicherheit für die Vertragserfüllung Musterklauseln

Sicherheit für die Vertragserfüllung. Zur Absicherung aller Erfüllungs-, Mangelhaftungs- und Scha- denersatzansprüche sowie der Ansprüche aus Störungssachver- halten, für die der AN nach den Versicherungsbedingungen kei- nen Versicherungsschutz hat (z. B. Kosten-, Terminüberschrei- tungen) oder für die ein Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (z. B. Obliegenheitsverletzung, Vorsatz), hat der AN eine Sicher- heit in der vereinbarten Höhe zu leisten. Sie erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Erfüllung folgender Verpflichtungen und auf die folgenden Ansprüche von EXYTE: - vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen durch den Subunternehmer, also Ansprüche von EXYTE auf Leis- tungserfüllung, Mängelansprüche einschließlich Kos- tenvorschuss- und Ersatzvornahmekostenerstattungs- ansprüche, Schadensersatzansprüche sowie sonstige mit der Vertragserfüllung zusammenhängende An- sprüche nach §§ 241, 280 BGB und kündigungsbe- dingte Ansprüche je vor und bis einschließlich der rechtsgeschäftlichen Abnahme (auch die bei Abnahme vorbehaltenen Mängel und Restleistungen) gegen den Subunternehmer, - störungsfreie, insbesondere termin- und kostenge- rechte Ausführung der Leistungen durch den Subun- ternehmer, also Ansprüche von EXYTE aus Termin- und Kostenüberschreitungen sowie - sonstige Ansprüche von M + W, für die ein Versiche- rungsschutz zu Gunsten des Subunternehmers ausge- schlossen ist (Obliegenheitsverletzung, Vorsatz). Der AN leistet diese Sicherheit innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages durch Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers in der Europäischen Ge- meinschaft, der Schweiz oder den USA jeweils mit Sitz in Deutschland mit folgender Ausgestaltung/folgendem Inhalt:
Sicherheit für die Vertragserfüllung. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen und termingerechten Ausführung der Vertragsleistungen einschließ- lich etwaiger vereinbarter und/oder angeordneter Leistungsänderungen hat der Auftragnehmer eine selbst- schuldnerische, unbefristete Bürgschaft entsprechend Ziffer 20.1. in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme zu stellen. Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 14 Werktagen nach Vertragsabschluss, so ist die Auf- traggeberin berechtigt, von jeder Zahlung einen Geldbetrag in Höhe von 5 % der jeweiligen Nettoauszahlungs- summe als Sicherheit einzubehalten. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, den Einbehalt auf ein gemeinsames Sperrkonto einzuzahlen. Die Anlegungs- und Verzinsungspflicht nach § 17 Abs. 6 VOB/B wird abgedungen. Der einbehaltene Betrag wird ausgezahlt, sobald eine vertragsgerechte Vertragserfüllungsbürg- schaft nachgereicht wird. Die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn sämtliche in ihr erfassten Verpflich- tungen vertragsgemäß erfüllt sind.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.