Common use of Sicherheiten (falls zutreffend) Clause in Contracts

Sicherheiten (falls zutreffend). 3.6.a Übertragung von Rechten oder hinterlegten Vermögenswerten zur Besicherung, als Pfand, Pensionsgeschäft und/oder Garantie Die Übertragung zum Zwecke der Besicherung ist gemäß den Rechtsvorschriften von [Staat] rechtsgültig und durchsetzbar. Ferner ist die Begründung und Realisierung eines Pfandrechts oder Pensionsgeschäfts entsprechend den “Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)“ gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig. 3.6.b Vorrang der Interessen der Rechtsnachfolger/Zessionare, Pfandgläubiger oder Pensionsnehmer vor jenen anderer Anspruchsberechtigter Bei einem Insolvenzverfahren oder sonstigen Verfahren gegen den Teilnehmer hat die Zentralbank als Sicherheitsnehmerin der zum Zwecke der Besicherung übertragenen oder verpfändeten Rechte oder Vermögenswerte Vorrang vor den Ansprüchen aller anderen Gläubiger des Teilnehmers. Die Sicherheiten unterliegen keinem Vorrang oder Zugriff (anderer) bevorrechtigter Gläubiger.

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Sicherheiten (falls zutreffend). 3.6.a Übertragung von Rechten oder hinterlegten Vermögenswerten zur Besicherung, als Pfand, Pensionsgeschäft und/oder Garantie Die Übertragung zum Zwecke der Besicherung ist gemäß den Rechtsvorschriften von [Staat] rechtsgültig und durchsetzbar. Ferner ist die Begründung und Realisierung eines Pfandrechts oder Pensionsgeschäfts entsprechend den „Besonderen Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Xxxxxx in TARGET2-Bundesbank (TARGET2-BBk)) im Rahmen des internetbasierten Zugangs“ gemäß [Adjektiv, das den Staat bezeichnet] Recht rechtsgültig. 3.6.b Vorrang der Interessen der Rechtsnachfolger/Zessionare, Pfandgläubiger oder Pensionsnehmer vor jenen anderer Anspruchsberechtigter Bei einem Insolvenzverfahren oder sonstigen Verfahren gegen den Teilnehmer hat die Zentralbank als Sicherheitsnehmerin der zum Zwecke der Besicherung übertragenen oder verpfändeten Rechte oder Vermögenswerte Vorrang vor den Ansprüchen aller anderen Gläubiger des Teilnehmers. Die Sicherheiten unterliegen keinem Vorrang oder Zugriff (anderer) bevorrechtigter Gläubiger.

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