Sicherheitsinstrumente Musterklauseln

Sicherheitsinstrumente. Für die ordnungsge- mäße Erfüllung jedes einzelnen Vertrages hat der Ver- käufer auf Verlangen von ADM die folgenden Sicher- heitsinstrumente und einschlägigen Dokumente aus- zustellen und an ADM zu übergeben:
Sicherheitsinstrumente. Sicherheitsinstrumente unterscheiden sich für Wohnungsbaudarlehen ohne Hypothek und für Wohnungsbaudarlehen mit Hypothek. Normalerweise akzeptiert die Bank Sicherheitsinstrumente, die sich in der Republik Kroatien befinden. - Hypothek im Mindestverhältnis von 1: 1,67 oder in einem kleineren Verhältnis, einschließlich einer Festgeldeinlage zugunsten der Bank. Vinkulierung der Versicherungsleistung aus diesem Versicherungsvertrag zugunsten der Bank. - Einverständniserklärung zur Beschlagnahme des Einkommens und der Schuldverschreibungen, bestätigt durch einen Notar. Die Bank behält sich das Recht vor, zusätzliche Versicherungsinstrumente anzufordern, falls diese als notwendig eingeschätzt werden. Der feste Zinssatz bei der Festgeldanlage, die als Sicherheitsinstrument dient, beträgt 0,05% pro Jahr. Der Darlehensnutzer muss einen Teil seiner eigenen finanziellen Mittel für die Kaufanzahlung oder für die Kaution bereitstellen. Die Anzahlung oder eine Kaution beträgt mindestens 40% des Kaufpreises

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.