Sicherheitsleistung & Leistungseinschränkung. Wann können wir Sicherheiten verlangen oder Leistungen einschränken? 4.1 Bitte beachten Sie: Unter folgenden Voraussetzungen können wir unsere Leistungen von Sicherheiten oder einer angemessenen Vorauszahlung abhängig machen oder den Leistungsumfang Ihnen gegenüber beschränken, z.B. in Bezug auf Mehrwert- oder Roaming-Leistungen: a. Fälle nach Pkt. 2.4 a bis h. b. Die laufenden und noch nicht bezahlten Entgelte für die Inanspruchnahme von Kommunikationsdienstleistungen erreichen eine Grenze von EUR 400,00, wobei Entgelte, für die ein Anspruch auf Aufschub der Fälligkeit nach § 145 TKG besteht, nicht berücksichtigt werden. Welche Sicherheiten gibt es? 4.2 Mögliche Sicherheiten sind Kaution, Bürgschaft oder Bank-Garantie eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kredit-Instituts. 4.3 Wenn Sie eine Kaution als Sicherheit leisten, dann haben Sie natürlich Anspruch auf Zinsen. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem Mindestzinssatz für tagfällige Sparbuch-Einlagen der BAWAG P.S.K. Dieser Zinssatz wird jedes Jahr zum 1.1. und 1.7. angepasst. 4.4 Wir geben Ihnen die Kaution, die Bürgschaftserklärung oder Bank-Garantie zurück, sobald es keinen Grund mehr für diese Sicherheit gibt.
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