SICHERHEITSLEISTUNG, VERTRAGSSTRAFE. 9.1. Wie sind Vorauszahlungen geregelt? Kann der Stromlieferant Vorauszahlungen verlangen? a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde, b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde, c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder x. xxx Xxxxx zum wiederholten Male fällige und unstrittige Zahlungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat und trotz Mahnung und Nachfristsetzung von vierzehn Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist, e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer Insolvenzaufhebung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. Märkte) vereinbart wurde. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs für drei Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird auf Basis der drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder sollten derartige Werte nicht vorliegen nach dem durchschnittlichen Verbrauch von drei Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt. 9.2. Welche sonstigen Sicherheitsleistungen sind möglich? 9.3. Wann ist ein Zählgerät mit Prepayment-Funktion zu installieren? 9.4. Wie ist bei der Verwertung von Sicherheiten vorzugehen? 9.5. Wann können Vertragsstrafen fällig werden? a. die in seiner Anlage vorhandenen Verbrauchsgeräte entsprechend seinem täglichen Durchschnittsverbrauch während der letzten zwei vollen Kalendermonate vor Beginn des unbefugten Bezugs benützt hat oder – sofern dieser Wert nicht feststellbar ist b. die der technischen Konzeption seiner Anlage entsprechende, maximal übertragbare Leistung entsprechend dem täglichen Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kundenanlagen beansprucht hat. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verrechnung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Stromlieferanten durch das rechtswidrige Verhalten des Kunden entstanden sind, nicht aus.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen, Allgemeine Stromlieferbedingungen (Alb), Allgemeine Stromlieferbedingungen
SICHERHEITSLEISTUNG, VERTRAGSSTRAFE. 9.1. Wie sind Vorauszahlungen geregelt? Kann der Stromlieferant Vorauszahlungen verlangen?? Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für zu- künftige Stromlieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Um- ständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei entspre- chenden Hinweisen ist der Stromlieferant zu ei- ner Bonitätsprüfung des Kunden berechtigt.
a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt be- antragt wurde,
b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde,
c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder
x. xxx Xxxxx zum wiederholten Male fällige und unstrittige Zahlungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat und trotz Mahnung und Nachfristsetzung von vierzehn Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist,
e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer ei- ner Insolvenzaufhebung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun- gen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt,
f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. Märkte) vereinbart wurde. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines BetragesBe- trages, der den Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs für drei Monate entspricht, verlangt ver- langt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch Stromver- brauch wird auf Basis der drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder sollten derartige Werte nicht vorliegen nach dem durchschnittlichen durchschnittli- chen Verbrauch von drei Abrechnungszeiträumen Abrechnungszeiträu- men vergleichbarer Kunden ermittelt.
9.2. Welche sonstigen Sicherheitsleistungen sind möglich?
9.3. Wann ist ein Zählgerät mit PrepaymentPrepay- ment-Funktion zu installieren?
9.4. Wie ist bei der Verwertung von Sicherheiten vorzugehen?
9.5. Wann können Vertragsstrafen fällig werdenwer- den?
a. die in seiner Anlage vorhandenen Verbrauchsgeräte Verbrauchs- geräte entsprechend seinem täglichen Durchschnittsverbrauch Durch- schnittsverbrauch während der letzten zwei vollen Kalendermonate vor Beginn des unbefugten unbe- fugten Bezugs benützt hat oder – sofern dieser Wert nicht feststellbar ist
b. die der technischen Konzeption seiner Anlage An- lage entsprechende, maximal übertragbare Leistung entsprechend dem täglichen Durchschnittsverbrauch Durch- schnittsverbrauch vergleichbarer Kundenanlagen Kundenanla- gen beansprucht hat. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verrechnung einer Vertragsstrafe Ver- tragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer weite- rer Schäden, die dem Stromlieferanten durch das rechtswidrige Verhalten des Kunden entstanden sind, nicht aus.
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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen (Alb), Allgemeine Stromlieferbedingungen (Alb)
SICHERHEITSLEISTUNG, VERTRAGSSTRAFE. 9.1. Wie sind Vorauszahlungen geregelt? Kann der Stromlieferant Energie- lieferant Vorauszahlungen verlangen?
a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde,
b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde,
c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder
x. xxx Xxxxx zum wiederholten Male fällige und unstrittige Zahlungsverpflichtungen Zah- lungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat und trotz Mahnung und Nachfristsetzung von vierzehn Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist,
e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer InsolvenzaufhebungInsol- venzaufhebung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt,
f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. Märkte) vereinbart wurde. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten Kos- ten des durchschnittlichen Stromverbrauchs Energieverbrauchs für drei Monate entsprichtent- spricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch Energieverbrauch wird auf Basis der drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder sollten derartige Werte nicht vorliegen nach dem durchschnittlichen Verbrauch von drei Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt.
9.2. Welche sonstigen Sicherheitsleistungen sind möglich?
9.3. Wann ist ein Zählgerät mit Prepayment-Funktion zu installierenin- stallieren?
9.4. Wie ist bei der Verwertung von Sicherheiten vorzugehenvorzuge- hen?
9.5. Wann können Vertragsstrafen fällig werden?
a. die in seiner Anlage vorhandenen Verbrauchsgeräte entsprechend entspre- chend seinem täglichen Durchschnittsverbrauch während der letzten zwei vollen Kalendermonate vor Beginn des unbefugten unbefug- ten Bezugs benützt hat oder – sofern dieser Wert nicht feststellbar fest- stellbar ist
b. die der technischen Konzeption seiner Anlage entsprechendeentspre- chende, maximal übertragbare Leistung entsprechend dem täglichen Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kundenanlagen Kundenan- lagen beansprucht hat. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verrechnung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer wei- terer Schäden, die dem Stromlieferanten Energielieferanten durch das rechtswidrige Verhalten des Kunden entstanden sind, nicht aus.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Energie
SICHERHEITSLEISTUNG, VERTRAGSSTRAFE. 9.1. 9.1 Wie sind Vorauszahlungen geregelt? Kann der Stromlieferant Vorauszahlungen verlangen?? Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Strom- lieferant für zukünftige Stromlieferungen eine angemessene Vorauszahlung ver- langen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei entsprechenden Hinweisen ist der Stromlieferant zu einer Bonitätsprüfung des Kunden berechtigt. Der Stromlieferant kann vom Kunden eine Vorauszahlung insbesondere dann verlangen, wenn
a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde,
b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde,
c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder
x. xxx Xxxxx zum wiederholten Male fällige und unstrittige Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun gen aus dem Liefervertrag nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat und trotz Mahnung und Nachfristsetzung von vierzehn Tagen seinen sei nen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist,
e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer Insolvenzaufhebung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtun gen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt,
f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum (z.B. MärkteMärk- te) vereinbart wurde. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen durch- schnittlichen Stromverbrauchs für drei Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird auf Basis der drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume Ab- rechnungszeiträume oder sollten derartige Werte nicht vorliegen nach dem durchschnittlichen durch- schnittlichen Verbrauch von drei Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt.
9.2. 9.2 Welche sonstigen Sicherheitsleistungen sind möglich?? Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Stromlieferant beim Kunden die Leistung einer Sicherheit (z. B. Bankgarantie, Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in der Höhe von bis zu einem Viertel des Wertes des voraussicht- lichen Jahresstromverbrauches verlangen. Barkautionen werden jeweils zum Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verzinst. Ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank negativ, dann wird er für Zwecke dieser Verzinsung mit null angesetzt.
9.3. 9.3 Wann ist ein Zählgerät mit Prepayment-Funktion zu installieren?
9.4? Verlangt der Stromlieferant eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung, hat jeder Kunde, der Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist, das Recht, statt- dessen die Installation eines Zählgerätes mit Prepayment-Funktion zu verlangen. Wie ist bei In diesem Fall wird der Verwertung von Sicherheiten vorzugehen?
9.5. Wann können Vertragsstrafen fällig werden?
a. Stromlieferant die in seiner Anlage vorhandenen Verbrauchsgeräte entsprechend seinem täglichen Durchschnittsverbrauch während für die Einrichtung der letzten zwei vollen Kalendermonate vor Beginn des unbefugten Bezugs benützt hat oder – sofern dieser Wert nicht feststellbar ist
b. die der technischen Konzeption seiner Anlage entsprechende, maximal übertragbare Leistung entsprechend dem täglichen Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kundenanlagen beansprucht hatPrepayment-Zah- lung notwendigen Informationen zeitgerecht an den Netzbetreiber übermitteln. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verrechnung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Stromlieferanten durch das rechtswidrige Verhalten Installation des Kunden entstanden sind, nicht ausZählgerätes richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des Verteilernetzbetreibers.
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SICHERHEITSLEISTUNG, VERTRAGSSTRAFE. 9.1. 9.1 Wie sind Vorauszahlungen geregelt? Kann der Stromlieferant Vorauszahlungen verlangen?? Über die in Punkt 7.1. genannten Teilzahlungen hinausgehend kann der Stromlieferant für zukünhige Stromlieferungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt. Bei entsprechenden Hinweisen ist der Stromlieferant zu einer Bonitätsprüfung des Kunden berechtigt. Der Stromlieferant kann vom Kunden eine Vorauszahlung insbeson- dere dann verlangen, wenn
a. ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt wurde,
b. ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde,
c. ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder
x. xxx Xxxxx zum wiederholten Male fällige und unstrittige Zahlungsverpflichtungen Zah- lungsverpflichtungen aus dem Liefervertrag nicht oder nicht vollständig voll- ständig zum Fälligkeitszeitpunkt geleistet hat und trotz Mahnung und Nachfristsetzung von vierzehn Tagen seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsver- pflichtungen nicht vollständig nachgekommen ist,
e. nach den jeweiligen Umständen, z.B. nach einer InsolvenzaufhebungInsolvenzaufhe- bung, einer Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse oder nach zweimaligem Zahlungsverzug zu erwarten ist, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht zeitge- recht nachkommt,
f. die Lieferung mit elektrischer Energie nur für einen kurzen Zeitraum Zeit- raum (z.B. Märkte) vereinbart wurde. Die Vorauszahlung kann bis zur Höhe eines Betrages, der den Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs für drei Monate entspricht, verlangt werden. Der durchschnittliche Stromverbrauch wird auf Basis der drei vorhergehenden Abrechnungszeiträume oder sollten derartige Werte nicht vorliegen nach dem durchschnittlichen Verbrauch von drei Abrechnungszeiträumen vergleichbarer Kunden ermittelt.
9.2. 9.2 Welche sonstigen Sicherheitsleistungen sind möglich?? Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Stromlieferant beim Kunden die Leistung einer Sicherheit (z. B. Bankgarantie, Barkaution, Hinterlegung von Sparbüchern) in der Höhe von bis zu einem Viertel des Wertes des voraussichtlichen Jahresstromverbrauches verlangen. Barkautionen werden jeweils zum Basiszinssatz der Europäischen Zen- tralbank verzinst. Ist der Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank negativ, dann wird er für Zwecke dieser Verzinsung mit null angesetzt.
9.3. 9.3 Wann ist ein Zählgerät mit Prepayment-Funktion zu installieren?
9.4? Verlangt der Stromlieferant eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung, hat jeder Kunde, der Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist, das Recht, stattdessen die Installation eines Zählgerätes mit Prepayment-Funktion zu verlangen. Wie ist bei In diesem Fall wird der Verwertung von Sicherheiten vorzugehen?
9.5. Wann können Vertragsstrafen fällig werden?
a. Stromlieferant die in seiner Anlage vorhandenen Verbrauchsgeräte entsprechend seinem täglichen Durchschnittsverbrauch während für die Einrichtung der letzten zwei vollen Kalendermonate vor Beginn des unbefugten Bezugs benützt hat oder – sofern dieser Wert nicht feststellbar ist
b. die der technischen Konzeption seiner Anlage entsprechende, maximal übertragbare Leistung entsprechend dem täglichen Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Kundenanlagen beansprucht hatPrepayment-Zah- lung notwendigen Informationen zeitgerecht an den Netzbetreiber übermitteln. Die Vertragsstrafe unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verrechnung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weiterer Schäden, die dem Stromlieferanten durch das rechtswidrige Verhalten Installation des Kunden entstanden sind, nicht ausZählgerätes richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen des Verteilernetzbetreibers.
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