Sicherungsrechte an Guthaben auf Unterkonten. 1. Der Bank steht ein Pfandrecht über die Guthaben auf Teilnehmer-Unterkonten zu, die eröffnet wurden, um die Abwicklung nebensystembezogener Zahlungsaufträge gemäß den Vereinbarungen zwischen dem betreffenden Nebensystem und dessen Zentralbank zu ermöglichen. Das Guthaben dient der Sicherung der in Absatz 7 genannten Verpflichtung des Teilnehmers gegenüber der Bank, die aus jener Abwicklung resultiert.
Appears in 6 contracts
Samples: www.bundesbank.de, www.bundesbank.de, www.bundesbank.de