Erreichbare Parteien Musterklauseln

Erreichbare Parteien. (1) TIPS-Geldkontoinhaber können eine oder mehr erreichbare Parteien bestimmen. Erreichbare Parteien müssen dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sein und das SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreement gezeichnet haben. (2) TIPS-Geldkontoinhaber haben der Bank Nachweis darüber zu erbringen, dass jede hierzu bestimmte erreichbare Partei dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten ist. (3) Ein TIPS-Geldkontoinhaber hat die Bank darüber zu informieren, wenn eine hierzu bestimmte erreichbare Partei aus dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme ausgetreten ist und unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um die erreichbare Partei daran zu hindern, auf das TIPS-Geldkonto zuzugreifen. (4) Der TIPS-Geldkontoinhaber kann eine oder mehrere einreichende Parteien für von ihm bestimmte erreichbare Parteien benennen. (5) Bestimmt ein TIPS-Geldkontoinhaber eine oder mehrere erreichbare Parteien und/oder eine oder mehrere einreichende Parteien gemäß Absätzen 1 oder 4, so gelten die von diesen erreichbaren Parteien oder gegebenenfalls über diese einreichenden Parteien erhaltenen Nachrichten als vom TIPS-Geldkontoinhaber erhalten. Entsprechend gelten Nachrichten, die an diese erreichbaren Parteien oder gegebenenfalls über diese einreichenden Parteien gesendet werden, als an den TIPS-Geldkontoinhaber gesendet. Der TIPS- Geldkontoinhaber ist an diese Handlungen gebunden, ungeachtet der vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen ihm und einer der in Absätzen 1 und 4 genannten Stellen und deren Einhaltung.

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