Single-Versicherung. Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendes: (1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers als Einzelperson. (2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen ge- mäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.8 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit. (3) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2) und 13 AHB CIF4ALL 2021.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Single-Versicherung. Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendes:
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers als Einzelperson.
(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen ge- mäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.8 4.5 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
(3) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2) und 13 AHB CIF4ALL 2021.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Single-Versicherung. Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendesfolgendes:
(1) 1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Ver- sicherungsnehmers als Einzelperson.
(2) 1.2 Die Bestimmungen über mitversicherte Personen ge- mäß gemäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.8 II 1) bis II 5.5) haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
(3) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2) und 13 AHB CIF4ALL 2021.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Single-Versicherung. Sofern ein Single-Tarif vereinbart ist, gilt Folgendes:
(1) Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versi- cherungsnehmers als Einzelperson.
(2) Die Bestimmungen über mitversicherte Personen ge- mäß gemäß Ziff. 1.1, 2.1, 2.3 und 4.8 haben für diesen Vertrag keine Gültigkeit.
(3) Änderungen des Familienstandes sind dem Versicherer Versiche- rer mitzuteilen. Es gelten die Bestimmungen über die Erhöhung und Erweiterung von versicherten Risiken gemäß Ziff. 3.1 (2) und 13 AHB CIF4ALL 2021CIF:PRO 2018.
Appears in 1 contract
Samples: Privathaftpflichtversicherung