Common use of Soforthilfe Clause in Contracts

Soforthilfe. Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – durch den Empfangsberechtigten (Todesfallbegünstigter, Zessionar oder Bevollmächtigter), leisten wir eine So- forthilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Todes, maximal 10.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens drei Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurden. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die So- forthilfe mit der Versicherungssumme. Sollte nach Abschluss der Leistungsprüfung ein Rücktritt bzw. eine Anfechtung gemäß § 15 dieser Bedingungen erforderlich sein, wird die Sofortleistung nicht zurückverlangt. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 dieser Bedingungen, die zum Wegfall unserer Leis- tungspflicht führen, vorliegen. Die Soforthilfe kann nur einmal in Anspruch genommen werden, auch wenn für die versicherte Person – bei verbundenen Leben für die versicherten Personen – mehrere Verträge bei unserem Unternehmen bestehen.

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Samples: Risikolebensversicherung, Risikolebensversicherung

Soforthilfe. Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – durch den Empfangsberechtigten (Todesfallbegünstigter, Zessionar oder Bevollmächtigter), leisten wir eine So- forthilfe Sofort- hilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Todes, maximal 10.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens drei Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurden. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die So- forthilfe Sofort- hilfe mit der Versicherungssumme. Sollte nach Abschluss der Leistungsprüfung ein Rücktritt bzw. eine Anfechtung gemäß § 15 16 dieser Bedingungen erforderlich sein, wird die Sofortleistung nicht zurückverlangt. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen nach § 8 9 dieser Bedingungen, die zum Wegfall unserer Leis- tungspflicht führen, vorliegen. Die Soforthilfe kann nur einmal in Anspruch genommen werden, auch wenn für die versicherte Person – bei verbundenen Leben für die versicherten Personen – mehrere Verträge bei unserem Unternehmen bestehen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Soforthilfe. 1. Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten Person – bei verbundenen verbundene Leben einer der beiden versicherten Personen – durch den Empfangsberechtigten Berechtigten (Todesfallbegünstigter, Zessionar oder Bevollmächtigter), leisten wir eine So- forthilfe Sofort- hilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum zu diesem Zeitpunkt des Todesaktuellen Versicherungs- summe, maximal 10.000 Euro. Voraussetzung hierfür ist0.000 €, dass sofern der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens drei Jahre beitragspflichtig bestanden hat, • 30 % der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Versicherungs- summe, maximal 00.000 €, sofern der Vertrag seit dem Vertragsbeginn mindestens zehn Jahre beitragspflichtig bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurdensind. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die So- forthilfe Soforthilfe mit der Versicherungssumme. 2. Sollte nach Abschluss der Leistungsprüfung ein Rücktritt bzw. eine Anfechtung gemäß § 15 dieser Bedingungen erforderlich 6 des Vertrages erforder- lich sein, wird die Sofortleistung nicht zurückverlangtzurück verlangt. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen eine Ablehnung der Versicherungsleis- tung nach § 8 dieser Bedingungen, die zum Wegfall unserer Leis- tungspflicht führen, vorliegen4 erforderlich ist. 3. Die Soforthilfe kann nur einmal einmalig in Anspruch genommen werden, auch wenn für die versicherte Person – bei verbundenen Leben für die versicherten Personen – mehrere Verträge bei unserem Unternehmen bestehen.

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Samples: Risikolebensversicherung