Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder ein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so sind die WWH ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Mieter oder sein Bevollmächtigter während der vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die LIVA ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Mieters auf dessen Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtig- ter vor oder während der Veranstaltung oder vertrags- gemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die TFL ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Ver- ständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen a) Veranlassen nach § 27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch, Brand-, Sturmschäden.
b) Versicherungsschäden Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschafts- eigentum.
Sofortmaßnahmen. Veranlassen nach §27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden).
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder ver- tragsmäßigen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die Kulturzentrum ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsmäßigen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die KUK ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehenden Verständigungen des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden; Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das OÖNachrichten FORUM ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringlichen Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, oder Sturmschäden und Meldung an die Versicherung.