Sofortmaßnahmen Musterklauseln

Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das mumok ermächtigt, die ihm zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorherige Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Mieter oder sein Bevollmächtigter während der vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die LIVA ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Mieters auf dessen Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Veranlassen nach §27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden).
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die TFL ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder ver- tragsmäßigen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist die Kulturzentrum ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. Veranlassung von Sofortmaßnahmen nach §27 Abs. 1 Ziffer 3 WEG in dringenden Fällen, wie z. B. Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden, Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum, Abrechnen mit der zuständigen Versicherung und den beauftragten Handwerkern aus der Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sofortmaßnahmen. Sollte sich der Vertragspartner oder sein Bevollmächtigter vor oder während der Veranstaltung oder vertragsgemäßen Benützung entfernen oder nicht erreichbar sein, so ist das OÖNachrichten FORUM ermächtigt, die ihr zweckdienlich erscheinenden Maßnahmen ohne vorhergehende Verständigung des Vertragspartners auf seine Haftung, Gefahr und Rechnung zu veranlassen.
Sofortmaßnahmen. In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden veranlasst die Verwaltung nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG Sofortmaßnahmen. Sie übernimmt die Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum. Für jeden Auftrag sowie für die Abnahme der Arbeiten erhält die Verwaltung die unter § 4 (4.2.) dieses Vertrages vereinbarte Erstattung.
Sofortmaßnahmen. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden; Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sofortmaßnahmen. Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringlichen Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, oder Sturmschäden und Meldung an die Versicherung.