SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS Musterklauseln

SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS. Software, Programme und Datenbanken, die bei Vertragsunterzeichnung im Eigentum des AUFTRAG- NEHMERS stehen oder danach vom AUFTRAGNEHMER – eigenständig und ohne Verwendung von VERTRAULICHEN INFORMATIONEN des KÄUFERS – für die Erfüllung eines VERTRAGES entwickelt oder modifiziert werden und für die Bearbeitung, Überwachung, Wartung der gegebenenfalls vorhandenen ANLAGEN UND AUSRÜSTUNGEN und alle sonstigen, im Rahmen der Dienstleistungen anfallenden Maßnahmen oder eines Teils davon notwendig sind oder verwendet werden.
SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS. Falls ANLAGEN UND AUSRÜSTUNG oder die Erfüllung der in den TECHNISCHEN SPEZIFIKATION aufgeführten Anforderungen des KÄUFERS teilweise oder vollständig durch GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE geschützte SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS enthalten, hat der AUFTRAGNEHMER dem KÄUFER sämtliche folgenden Rechte zu übertragen: - Verwertung, Nutzung, Vervielfältigung, unabhängig von der Nutzungsart und dem Verfahren sowie für alle zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten (*) - Darstellung durch alle Verfahren und Möglichkeiten, einschließlich der Übertragung über Netzwerke (Internet/Intranet), Veröffentlichung, Ausgabe, Verbreitung (*), und - Anpassung, Veränderung, Korrektur, Entwicklung, Integration, Übertragung, Übersetzung, Unterhaltung (*), (*) sofern die oben genannten Rechte zur Verwertung, Wartung oder Nutzung der ANLAGEN UND AUSRÜSTUNG oder die Erfüllung der in den TECHNISCHEN SPEZIFIKATIONEN definierten Anforderungen des KÄUFERS notwendig sind. Während der gesamten Vertragslaufzeit und mindestens drei Kalendermonate darüber hinaus (außer bei einer anderen Regelung des jeweiligen VERTRAGS) hat der AUFTRAGNEHMER dem KÄUFER bei jeder Übertragung von ANLAGEN UND AUSRÜSTUNG (falls vorhanden), deren Bestandteil SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS ist, eine umfassende und aktuelle Kopie des Quellcodes und der gesamten zugehörigen Dokumentation zu übergeben, wobei die Quellcodes spätestens bei der Eigentumsübertragung zu übergeben sind. Die dem KÄUFER durch den AUFTRAGNEHMER gewährte Lizenz an der SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS hat die folgenden Merkmale aufzuweisen:
SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS. Bedeutet jegliche(s) Software, Programm und/oder Datenbank, die/das sich zum Datum der Unterzeichnung des betreffenden VERTRAGES im Besitz des AUFTRAGNEHMERS befindet, und die/das für den Betrieb, die Überwachung, Wartung des WERKS UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER oder einem Teil davon und aller mit ihnen verbundenen betrieblichen Prozesse notwendig ist oder verwendet wird.
SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS. Wenn das WERK UND/ODER DIE AUSRÜSTUNGSGÜTER ganz oder teilweise durch GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE geschützte SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS beinhalten, dann gewährt der AUFTRAGNEHMER dem KÄUFER die Gesamtheit dieser Rechte in Bezug auf: - Betrieb, Verwendung, Vervielfältigung, um welche Nutzung und welches Verfahren es sich auch immer handelt, auf allen vorhandenen und künftigen Trägern (*); - Darstellung mit allen Mitteln und auf allen Trägern, einschließlich der Übertragung oder über die Netzwerke Internet/Intranet, Edition, Verbreitung; (*) und - Anpassung, Abänderung, Korrektur, Entwicklung, Integration, Umschreibung, Übersetzung, Bezugnahme (*) (*) sofern die oben erwähnten Rechte für den Betrieb, die Wartung, die Abänderung und/oder die Verwendung des WERKES UND/ODER DER AUSRÜSTUNGSGÜTER erforderlich sind. Die vom AUFTRAGNEHMER an den KÄUFER für die SOFTWARE DES AUFTRAGNEHMERS gewährte Lizenzierung muss:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.