Software-Übergabeprozess Musterklauseln

Software-Übergabeprozess. Unmittelbar nach der Abnahme sorgt der Auftragnehmer für den Know-How-Transfer über die Softwarelösung an den EDM Betriebsdienstleister zur Sicherstellung des 1st- und 2nd Level Supports. Er übergibt sämtliche technische Dokumente, die im Rahmen der Umsetzung erstellt wurden, mit allen Aktualisierungen, die sich bis zur Abnahme ergeben haben. Eine Aktualisierung der Anforderungsanalyse bzw. des Anwendungsentwurfs durch den Auftragnehmer ist immer dann erforderlich, wenn im Rahmen der Umsetzung aus technischen Gründen Abweichungen zur beschriebenen Lösung erforderlich waren (der Auftragnehmer hat diese Aktualisierung auch dann vorzunehmen, wenn er nicht der Ersteller der ursprünglichen Dokumente ist). Der Auftragnehmer übergibt den kompletten Sourcecode und eventuell erforderliche Werkzeuge im Rahmen eines Know-How-Transfer-Workshops. In diesem Workshop sind die Funktionalitäten der Softwarelösung zu erklären, die Konfigurationsmöglichkeiten, die Nutzung von Logfiles zur Eingrenzung von Fehlern, erkannte Risiken, kritische Situationen, etc. sowie erforderlichenfalls die Liste der offenen Mängel durch den Auftragnehmer detailliert zu erörtern. Der Fokus dieses Workshops liegt auf Know-How-Transfer zur Sicherstellung von 1st und 2nd Level Support Aufgaben. Der EDM Betriebsdienstleister liest sich in die Dokumentation ein und baut eigenständig das Verständnis über die Software auf um seinen Aufgaben für den 1st und 2nd Level Support nachkommen zu können. Ergeben sich für den EDM Betriebsdienstleister weitere Fragen, so steht ihm der Auftragnehmer für eine Erstbeantwortung während der üblichen Geschäftszeiten des Unternehmens zur Verfügung, tiefergehende Erklärungen sind innerhalb angemessener Frist zu liefern. Mit Ende der Wartung (im Rahmen der Garantie oder eines eigenen Wartungsvertrags) sind sämtliche oben genannte Lieferobjekte aktualisiert im Rahmen eines Übergabeworkshops an einen vom Auftragnehmer beauftragten IT-Dienstleister zur Fortsetzung der Wartungs- bzw. Weiterentwicklungsaufgaben zu übergeben. Dabei ist auch ein abschließender Know-How- Transfer an den übernehmenden IT-Dienstleister durchzuführen. Dazu ist ein Know-How- Transfer-Workshop vorzusehen, bei dem wie oben die Funktionalitäten der Softwarelösung zu erklären, die Konfigurationsmöglichkeiten, die Nutzung von Logfiles zur Eingrenzung von Fehlern, erkannte Risiken, kritische Situationen, etc. sowie erforderlichenfalls die Liste der offenen Mängel durch den Auftragnehmer detailliert zu erö...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.