Common use of Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten Clause in Contracts

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Design Agreement, Design Agreement

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen 4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise z.B. die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenWerkzeichnungen, ManuskriptstudiumManu- skriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist 4.2 ppm visuals & internet wird berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdleis- tungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von Mitarbeitern von ppm visuals & internet abgeschlossen werden, verpflichtet sich ist der AuftraggeberAuftraggeber verpflichtet, den Designer ppm visuals & internet im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung Anferti- gung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 6.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, ManuskriptstudiumKonzeptionen, die Drucküberwachung etc. oder zusätzli- che Korrekturläufe werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. 6.2 Der Designer ist berechtigtnach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berech- tigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Rech- nung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme Über- nahme der Kosten. 4.4. 6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck Druck, etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 6.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Auftrag- geber zu erstatten.

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Samples: Grafikdesign Dienstleistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manu- skriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag Tarif- vertrag für Design-Leistungen SDSt/SDSt/ AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. 4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Arbeitserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis In- nenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsab- schluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unter- nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenerstat- ten.

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Samples: Vertrag Über Kommunikationsdesign Leistungen Und Illustrationen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen Zusätzliche Leistungen - wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Reinzeichnungen, ManuskriptstudiumManuskriptstudium oder Modellen bzw. Prototypen und Drucküberwachung, die Drucküberwachung etc. außerhalb des ursprünglichen Vertragsumfangs liegen oder Mehraufwand, der aufgrund vom Auftraggeber veranlasster Änderungen entsteht, werden nach Zeitaufwand dem Zeitaufwand, entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Design Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) AGD, gesondert berechnet. 4.2. Der Designer Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Auftraggeber der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, . die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Materialien für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 6.1 Sonderleistungen wie beispielsweise z.B. die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenWerkzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) VTV gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 6.2 Die Vogeldesign GmbH ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der Vogeldesign GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich ist der AuftraggeberAuftraggeber verpflichtet, den Designer die Vogeldesign GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss, ergeben. Dazu gehört insbesondere ins- besondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die spezielle Materialien, für die Anfertigung von ModellenMo- dellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten 6.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenvereinbart wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, ManuskriptstudiumDruckvorla- gen, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer DKM ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer DKM entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von DKM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer DKM im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergebenVertragsabschluss erge- ben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der von Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.15.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.25.2. Der Designer Mediengestalter ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Mediengestalter entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.35.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Mediengestalters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Mediengestalter im Innenverhältnis Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.45.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenauf- nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.55.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen abge- sprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Grafik Design Vertrag

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 7.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. 4.2. 7.2 Der Designer Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der KostenDer Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. 4.4. 7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind nach vorheriger Abstim- mung vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Webdesign

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.15.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenRein- zeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.25.2. Der Designer start04 ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer start04 entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.35.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von start04 abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer start04 im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten Verbindlich- keiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.45.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenaufnah- men, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.55.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung Än- derung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag Tarifver- trag für Design-Leistungen Leistunen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnetbe- rechnet. 4.2. 4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Autragserfül- lung notwendigen Fremdleistungen Femdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende entspre- chende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen Fremdleistun- gen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der AuftraggeberAuftrag- geber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen sämtli- chen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere insbe- sondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenRepro- duktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber Auftragge- ber zu erstatten. 4.5. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Design Agreement

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 8.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenRein- zeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Neueste Fassung) gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Mediengestalter getroffen wird. 4.2. 8.2 Der Designer Mediengestalter ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber Auftrag- geber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Mediengestalter entspechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 8.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für die Rechnung des Designer angeschlossen Mediengestalter abgeschlossen werden, verpflichtet sich der AuftraggeberAuftrag- geber, den Designer dem Mediengestalter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten Verpflichtungen und Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 8.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Agb/Avg Für Designleistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) der Vereinbarung gesondert berechnet, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. 4.2. Der Designer Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Auftragnehmers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer dem Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Agb Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise Autorenkorrekturen, die Umarbeitung oder und Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand Zeitaufwand, entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Ma- nuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht Vollmachten zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsab- schluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenauf- nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen Sonderleistung wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für DesignDesigner-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdleistun- gen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Dummies, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., usw. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kommunikationsdesign Leistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand dem Zeitauf- wand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. 5.2 Der Designer Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellenbestel- len. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Kommuni- kationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen Fremdleis- tungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Kommu- nikationsdesigner abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellenfrei- zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenReproduktio- nen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die dei Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend entspre- chend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdleistun- gen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber Auftragge- ber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme Über- nahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Auftragge- ber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Rein- zeichnungen oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen sämt- lichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertrags- abschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenauf- nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für ReisenSpesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, stehen sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.6. Der Designer weist darauf hin, dass durch eine regelmäßige oder wiederkehrende Beauftragung von freischaffenden Künstlern (auch Designern) oder Publizisten eine Abgabepflicht nach dem KSVG entste- hen kann. Weitere Informationen unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.11. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. Entwürfen werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.22. Der Designer brandcom ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer brandcom entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.33. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von brandcom abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer brandcom im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.44. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.55. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 8.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach Zeitaufwand Zeitauf- wand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 8.2 Die Agentur ist berechtigtnach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber be- rechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet ver- pflichtet sich, dem Designer der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 8.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwen- dige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen auf die Agentur abge- schlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer die Agentur im Innenverhältnis Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der KostenDie Agentur ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 8.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag Auf- trag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer KLARTEXT ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer KLARTEXT entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von KLARTEXT abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer KLARTEXT im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertrags- abschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Grafik Design Leistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen 4.1 Sonderleistungen, wie beispielsweise beispielweise die Umarbeitung oder Änderung Ände- rung von Reinzeichnungen, digitalen Daten, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. ., werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste neuste Fassung) gesondert geson- dert berechnet. 4.2. Der Designer 4.2 Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Auftragserfüllung notwendi- gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auftraggebers/ der Auftraggeberin zu bestellen. Der Auftraggeber Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, dem Designer der Designerin entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der Designerin abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber/die Auftraggeberin, den Designer die Designerin im Innenverhältnis Innenver- hältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenaufnah- men, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu erstatten. 4.5. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber Auftraggeber/der Auftragge- berin abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Auftraggeber/von der Auftraggebe- rin zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Für Illustrations /Grafik /Design Leistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 5.2 Die PAPA TOM GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdleis- tungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer der PAPA TOM GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der PAPA TOM GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer der PAPA TOM GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsab- schluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung Druck- überwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDStSDSr/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. 4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Auftragserfüllung notwendi- gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auftragge- bers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen sämt- lichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertrags- abschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenauf- nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber Auftragge- ber zu erstatten. 4.5. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen abgespro- chen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Dienstleistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manu- skriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. 5.2 Der Designer Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Kommu- nikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellenfreizustel- len, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen (Avg) Für Kommunikationsdesign

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenEntwürfen oder Medien- produktionen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. Manuskriptstudium oder Druck- überwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auftragge- bers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsab- schluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Computer- animationen, Videos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. Manuskriptstudium oder Drucküber­ wachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/Design­Leistungen SDSt ⁄ AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam­ menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. Manuskriptstudium oder Drucküber- wachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/SDSt ⁄ AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellenfreizu- stellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Leistun- gen (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 5.2 Xxxxxxx Xxxxx ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragser- füllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Xxxxxxx Xxxxx entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von Xxxxxxx Xxxxx abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Xxxxxxx Xxxxx im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 4.2 Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht der Agentur die entspre­ chende Xxxxxxxxx zu erteilen. 4.3. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der Agentur ab­ geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.13.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.23.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.33.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.43.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.53.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Graphic Design Agreement

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von ReinzeichnungenReinzeich- nungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen Desig- ners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus auf dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung Anfer- tigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unter- nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Grafik Design Leistungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 6.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 6.2 Die avito Markendialog ist berechtigt, die zur Auftragerfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer der avito Markendialog entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 6.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen von avito Markendialog abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer die avito Markendialog im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 6.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 6.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. 5.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, die Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand dem Zeitauf- wand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet. 4.2. Der Designer 5.2 Die Agentur WELTEN Unternehmensfaszination ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragerfüllung notwendigen Auftragserfüllung notwendi- gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer der Agentur WELTEN Unternehmens- faszination entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designer angeschlossen der Agentur WELTEN Unternehmensfaszination abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer der Agentur WELTEN Unternehmensfaszination im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4. 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von ModellenMo- dellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenRepro- duktionen, Satz und Druck etc., . sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services