Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. 7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen. 7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. 7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten. 7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen Kommunikationsdesign (Avg Kommunikationsdesign), Avg Kommunikationsdesign, Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auftrags- erfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber Auftrag- geber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner Kommu- nikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber Auftrag- geber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung (neueste Fassung) gesondert berechnet, wenn nichts anderes vereinbart ist.
7.2 Der Kommunikationsdesigner 4.2 port-neo ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigtberechtig, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu üblichen und angemessenen Konditionen zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner port-neo entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 4.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen von port-neo abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner port-neo im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 4.4 Externe Leistungen wie Lieferkosten, Produktionskosten und ggf. anfallende Lizenzkosten von Drittmaterialien wie z. B. Bilder, Schriften, Videos, Musik/Sound oder Software, die für einen Auftrag benötigt werden, sind -wenn nicht explizit aufgelistet- nicht im Angebotsumfang enthalten und werden nach Aufwand separat berechnet.
4.5 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. ., sind nach vorheriger Abstimmung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung in Textform nicht in den von port-neo angebotenen Preisen enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu erstatten.
7.5 4.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sindsind oder für erforderlich gehalten werden durften, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnetbe- rechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigtbe- rechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung Anferti- gung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe Kor- rekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen not- wendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auf- traggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen -geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen abgespro- chen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, ReinzeichnungenEntwicklungen, KonzeptionenAusarbeitungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner 3D-Designer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner 3D-Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen 3D-Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner 3D-Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner 3D-Designer ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz Modellen und Druck Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: 3d Design Agreement
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen EntwürfenEnt- würfen, ReinzeichnungenEntwicklungen, KonzeptionenAusarbeitungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Ver- gütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner Produktdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner Pro- duktdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen Produktdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner Produktdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner Produktdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz Modellen und Druck Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Produktdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner Die Pixelarbeiter Agentur ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner der Pixelarbeiter Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen der Pixelarbeiter Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner die Pixelarbeiter Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner Die Pixelarbeiter Agentur ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 Ziffer4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das ManuskriptstudiumManuskript- studium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der mit einem Stundensatz von EUR 80,– jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner Die WOLKENdieb DESIGNAGENTUR ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen notwendi- gen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner der WOLKENdieb DESIGNAGENTUR entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen der WOLKEN- dieb DESIGNAGENTUR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner die WOLKENdieb DESIGNAGENTUR im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Der Kommunikationsdesigner Die WOLKENdieb DESIGNAGENTUR ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner Kom- munikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung Abstim- mung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe Drucküber- wachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 3.2 Der Kommunikationsdesigner Designer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auftragserfül- lung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Designer entspre- chende Vollmacht zu erteilen.
7.3 3.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen Designers abge- schlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 3.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenReprodukti- onen, Satz und Druck etc. , sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 3.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 4.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.. beverdesign
7.3 4.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Ver- gütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner Kommunikations- designer ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 4.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche zusätz- liche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergebenerge- ben. Der Kommunikationsdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung Ände- rung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung Drucküber- wachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Kommunikationsdesigner Die Agentur ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auftragserfül- lung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber Auf- traggeber verpflichtet sich, dem Kommunikationsdesigner der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werdender Agentur abgeschlossen wer- den, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Kommunikationsdesigner der Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Vergütungsansprü- chen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Kommunikationsdesigner Die Agentur ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald so- bald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenReproduktio- nen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung Ab- stimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zu- sammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen