Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. 4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. 4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Urheberwerkvertrag
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDStSDSr/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Der Designer Die KLOCKE Werbeagentur ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer der KLOCKE Werbeagentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnetbe- rechnet.
4.2 5.2 Der Designer Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen Kommunikationsdesigners abgeschlos- sen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkei- ten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium Reinzeichnungen oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 4.5. Reisekosten und Spesen für ReisenSpesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, stehen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium Manuskriptstu- dium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnetberech- net.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleis- tungen im Namen und für Rechnung des Designers Design- ers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere insbe- sondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung Anferti- gung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Urheberrecht Und Nutzungsrechte
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium Ma- nuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 5.2 Der Designer Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Kom- munikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers Kommunikationsdesigners abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der AuftraggeberAuftragge- ber, den Designer Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen un- ternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskript- studium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand Zeit- aufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Design- Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-Auftrag- geber ver- pflichtet verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten freizustellenVerbindlichkeiten frei- zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend ent- sprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnetberech- net.
4.2 2. Der Designer Künstler ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdleistun- gen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Künstler entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Rech- nung des Designers Künstlers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Künstler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Auftragge- ber zu erstatten.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung Umarbei- tung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manu- skriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Design - Leistungen SDSt/AGD AGD(neueste Fassung) gesondert berechnetberech- net.
4.2 Der Designer Die Agentur ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Rech- nung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber Auftraggeber ver- pflichtet sich, dem Designer der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers der Agentur abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten freizustellenVerbindlichkeiten frei- zustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von ModellenModel- len, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und DruckDruck etc., etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Grafik Design Leistungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellenbestel- len. Der Auftrag-geber ver- pflichtet DerAuftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Grafik Design Vertrag
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.die
4.4 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und DruckDruck etc., etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 5.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung Zeichnungen etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 5.2 Der Designer Produktdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Produktdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 5.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers Produktdesigners abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Produktdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 5.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz Modellen und Druck, Fotos etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 5.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Produktdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Der Designer 4.2. XXXXXXXX MEDIA ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.XXXXXXXX
4.3 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers SCHRÖDER MEDIA abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer SCHRÖDER MEDIA im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenReproduktion, Satz und DruckDruck etc., etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafikdesign Und Programmierleistungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen Designleistungen SDSt/AGD (neu- este Fassung) gesondert berechnet.
4.2 Der Designer Dpm ist berechtigt, berechtigt die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer Dpm entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers von Dpm abgeschlossen werden, verpflich- tet Verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer Dpm im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und DruckDruck etc., etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Design Agreement
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung Zeichnungen etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDStAGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/AGD SDSt - neueste Fassung) nach Zeitaufwand gesondert berechnetabgerechnet.
4.2 Der Designer ist berechtigt, die zur Auf- tragserfüllung Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftrag- gebers Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrag-geber ver- pflichtet sich, Auftraggeber erteilt dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilenVollmacht.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflich- tet verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbind- lichkeiten Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz Fotos und Druck, Modellen etc. sind entsprechend dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt - neueste Fassung) vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind entsprechend dem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt - neueste Fassung) vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Produktdesignvertrag