Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- gen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. 4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen. 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere die Übernahme der Kosten. 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Urheberwerkvertrag
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.18.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeich- nungen, Manuskriptstudium oder Druckvorlagen, die Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.28.2. Der Designer DKM ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremdlei- stungen (z.B. Druckerei) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auftragge- bers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende DKM entspre- chende Vollmacht zu erteilen.
4.38.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen zur Auftrags- durchführung im Namen und für Rechnung des Designers von DKM abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer DKM im Innenverhältnis Innenverhält- nis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Übernah- me von Kosten.
4.48.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwischenauf- nahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. ., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.58.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.17.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand Zeitauf- wand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Design- Leistungen SDSt/SDSt / AGD gesondert berechnet.
4.27.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet verpflich- tet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.37.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.47.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.57.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.15.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend mit dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD vereinbarten Stundensatz gesondert berechnet.
4.25.2. Der Designer brandcom ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer brandcom entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.35.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers von brandcom abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer brandcom im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.45.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.55.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.107.01. Sonderleistungen Sonderleistungen, wie die Umarbeitung Recherche, Text- und Gestaltungskorrekturen, technische Bearbeitung der vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen, das Umarbeiten oder Änderung Ändern von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2etc. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich soweit nicht anders angeboten, ge- sondert nach Zeitaufwand berechnet. Unvorhergesehener Mehraufwand bedarf gegenseitiger Absprache und gegebenenfalls der Auftrag- geber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergebenNach- honorierung. Dazu gehört insbeson- dere die Übernahme der Kosten.
4.407.02. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle MaterialienMaterial-, für die Anfertigung von ModellenDruck- und Transportkosten, FotosFotografien, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenRepro- duktionen, Satz und Druck Anfertigung von Modellen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. 07.03. Spesen wie Reisekosten und Spesen Aufwendungen für ReisenVerpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenerstatten und werden zu Selbst- kostenpreisen verrechnet. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die hierfür zugrunde liegenden Belege einzusehen. 07.04. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnneben- kosten und Materialkosten ein, so kann.caleffa Grafik-Designa die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Manuskript- studium, Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Design Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer Die Agentur uri press GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer uri press GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers von uri press GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer der Agentur im Innenverhältnis Innen- verhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, . insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung Anfer- tigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, . Satz und Druck etc. , sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen unterneh- men und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.16.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung z.B. Korrekturlesen von Reinzeichnun- gen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Ände- rungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.26.2. Der Designer ist berechtigtWerden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Namen Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot 3 Entwürfe für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilenWerbemittel und ein Werbekonzept.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere die Übernahme der Kosten.
4.46.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialienspeziellen Materials, für die Anfertigung Anfertigungen von Modellen, Fotos, ZwischenaufnahmenZwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber Kunden zu erstatten.
4.56.4. Reisekosten Spesen, Fahrtkosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenauswärtige Unterbringung werden in jedem Fall gesondert berechnet. Zur Entfernungsermitt- lung gilt der schnellste Autobahnweg eines Routenplaners (Googlemaps o.ä.).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung Ände- rung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Designleistungen gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen not- wendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung Rech- nung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende der Kraenk Visuell GbR entsprechen- de Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen Fremdleis- tungen im Namen und für Rechnung des Designers der Kraenk Vi- suell GbR abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß Ver- tragsschluss ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, ReproduktionenReprodukti- onen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber Auf- traggeber zu erstatten.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD SDSt⁄AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen ab- geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen 4.4.Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung dieAnfertigung von ModellenMo- dellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. ., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Agb Dreistil Design
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnun- genReinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftrag- geberAuftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbeson- dere insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Vertragsgrundlagen