Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskript- studium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. 7.2 Die 11com7 GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen. 7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. 7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten. 7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: General Terms and Conditions for Communication Design Services
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, KonzeptionenManuskript- studium oder Drucküberwachung etc. werden, das Manuskript- studiumsofern nicht konkret angeboten, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand Zeit- aufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2 Die 11com7 GmbH 4.2. markeschulz ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH markeschulz entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 4.3. Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH von xxxxx- xxxxxx abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH markeschulz im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 4.4. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenZwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Proof, Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 4.5. Spesen wie Reisekosten und Spesen Aufwendungen für ReisenVerpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenerstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
4.5.1. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.
4.5.2. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.
4.6. Tritt mehr als drei Monate nach Datum der Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann markeschulz die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildele- mente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder Änderung neue Schaffung und Vorlage von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungendie Änderung und/oder neue Schaf- fung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), KonzeptionenNebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, das Manuskript- studiumDatenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfeh- lungen der I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Wird der Vertrag aus Gründen, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt, sind – neben der nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design Ziffer 4 Absatz 2 in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Die 11com7 GmbH ist nach vorheriger Abstimmung Verbindung mit dem Auftrag- geber berechtigt, § 649 BGB zu zahlenden Teilvergütung – die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten . Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Spesen für ReisenNebenkosten sind Nettobeträge, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.zuzüglich der
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Samples: Illustration Agreement
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber während der Ent- wurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt, ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung und/oder Änderung neue Schaffung und Vorlage von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungendie Ände- rung und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (z.B. Manuskriptstudium), KonzeptionenNebenkosten (z.B. Kuriere) oder technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, das Manuskript- studiumDatenträger) werden je nach Aufwand gesondert berechnet. Der Illus- trator wird den Aufwand nach einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw. Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen der I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich, wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der Vergütung in der Auftragsbestä- tigung enthalten sind. Wird der Vertrag aus Gründen, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- der Illustrator nicht zu vertreten hat, nicht durchge- führt, sind – neben der nach Ziffer 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 649 BGB zu zahlen- den nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Die 11com7 GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, Teilvergütung – die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten . Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Spesen für ReisenNebenkosten sind Netto- beträge, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen entrichten sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, KonzeptionenManuskript- studium oder Drucküberwachung etc. werden, das Manuskript- studiumsofern nicht konkret angeboten, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand Zeit- aufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und ggf. der Nachhonorierung.
7.2 Die 11com7 GmbH 4.2. Hesse Blandzinski ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH Hesse Blandzinski entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 4.3. Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH von Hesse Blandzinski abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH Hesse Blandzinski im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertragsabschluß ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 4.4. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenZwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Proof, Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten., soweit nicht anders schriftlich angeboten. DATE: 12.01.2011 COMPANY: Hesse Blandzinski Design Gbr Hannover . Hamburg Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx, Xxxx Xxxxx
7.5 4.5. Spesen wie Reisekosten und Spesen Aufwendungen für ReisenVerpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenerstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
4.5.1. Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
4.5.2. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.
4.5.3. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.
4.6. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann Hesse Blandzinski die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 5.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionendas Manuskriptstudium, das Manuskript- studiumTexterstellung, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung nach Stunden gesondert berechnet.
7.2 Die 11com7 GmbH 5.2. transformdesign ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigtberechtig, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers nach Rücksprache zu bestellen. Die Rechnung für notwendige Fremdleistungen erhält direkt der Kunde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH im Bedarfsfall transformdesign die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 5.3. Für externe Dienstleistungen (z.B. Druckereiaufträge), die in der transformdesign-Rechnung als Einzelposition aufgeführt werden und für die transformdesign in Vorkasse geht, berechnet transformdesign 7% (der übliche Agenturaufschlag liegt bei 10%) auf den Nettobetrag der externen Dienstleistungen.
5.4. Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für auf Rechnung der 11com7 GmbH von transformdesign abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH transformdesign im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen freizustellenVerpflichtungen freizu- stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 5.5. Eine Mehr- oder Minderlieferung der Druckerei bei Drucksachenerstellung bis zu 10% der vereinbarten Auflagenhöhe, kann nicht beanstandet werden. Reklamationen bei der Druckerei bei fehlerhaftem Druck sind nur innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt möglich.
5.6. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenDruck, ReproduktionenPost-Verschickungen oder Kurierdienste etc., Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten 5.7. Kosten für die Nutzung von zu verwendenden Bildern aus dem Bestand von Fotoagenturen (Kosten für lizenzpflich- tige oder lizenzfreie Bilder inklusive deren Bildrechte) sind vom Auftraggeber zu tragen.
5.8. Reise-/Übernachtungskosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Die Kilometerpauschale bei PKW- Fahrten beträgt 0,60 Euro. Fahrten mit der Bahn 2.Klasse/ICE sowie notwendige Taxifahrten werden nach Beleg abgerechnet. Die Rechnung wird nach Abschluss des Projektes erstellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 6.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen EntwürfenRein- zeichnungen, ReinzeichnungenManuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, Konzeptionensofern nicht konkret angeboten, das Manuskript- studium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2 6.2 Die 11com7 GmbH Agentur ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 6.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen Verbindlich- keiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Vertrags-abschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 6.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenZwischenaufnahmen, ReproduktionenRepro- duktionen, Satz und Fotosatz, Proof, Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 6.5 Spesen wie Reisekosten und Spesen Aufwendungen für ReisenVerpflegung, Unter- kunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag zu unternehmen unter- nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftrag- geber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
6.5.1 Für Fahrtkosten werden pauschal € –,80 pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
6.5.2 Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu erstattenverursacht.
6.5.3 Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.
6.6 Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Mate- rialkosten ein, so kann die Agentur die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen/Texten, KonzeptionenSlogans, das Manuskript- studium, die Bildrecherche oder Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design vorheriger Absprache von der Raumtänzer GmbH in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnetRechnung gestellt.
7.2 4.2 Die 11com7 Raumtänzer GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen Fremdleistungen wie Lizenzgebühren (Software, Schriften), Produktionskosten, Scans, Fotoaufnahmen, Media-Schaltung etc. nach vorheriger Absprache im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Die Kosten für die Fremdleistungen werden mit einem Aufschlag von 15% Agenturaufwand weiterberechnet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 Raumtänzer GmbH entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 4.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 Raumtänzer GmbH abgeschlossen abgeschlos- sen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 Raumtänzer GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 4.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenZwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten 4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.6 Alle im Zusammenhang mit Projekten entstehenden Spesen (z.B. Boten, Fahrtkosten zu den Präsentations- und Besprechungsterminen sowie Porti, Kopien/Fax für Massenversendungen und Medienbeobachtung) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.7 Sollte sich im Projektverlauf das Briefing und/oder der Arbeitsumfang ändern und die Agentur kurzfristig Aktivitäten übernehmen, die in der Kalkulation nicht berücksichtigt sind (wie z.B. zusätzliche Korrekturdurchgänge), so werden diese Leistungen ohne gesonderte Angebotserstellung und Ankündigung zu Stundensätzen verrechnet.
4.8 Rechnungen von Fremdkosten (Druck, Fotokosten etc.) werden, wenn es sich um Beträge über EUR 400,- handelt, direkt auf den Kunden ausgestellt und von Raumtänzer GmbH geprüft weiter geleitet. Kosten für Clippings und Videoüberspielungen im Zuge der beauftragten Medienbeobachtung werden an den Kunden 1:1 weiter gegeben.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahme- fähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, KonzeptionenManuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, das Manuskript- studiumsofern nicht konkret angeboten, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe wer- den nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7.2 Die 11com7 GmbH 4.2. designessentials ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftrag- geber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd- leistungen not- wendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Auf- traggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der 11com7 GmbH design- essentials entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 4.3. Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über not- wendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der 11com7 GmbH von designessentials abgeschlossen werden, verpflichtet ver- pflichtet sich der Auftraggeber, die 11com7 GmbH designessentials im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsan- sprüchen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss Ver- tragsabschluß ergeben. Die 11com7 GmbH ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kos- ten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 4.4. Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle spezi- elle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwi- schenaufnahmenZwischenaufnah- men, Reproduktionen, Satz und Fotosatz, Proof, Druck etc. sind nach vor- heriger Abstimmung vom Auftraggeber Auftrag- geber zu erstatten.
7.5 4.5. Spesen wie Reisekosten und Spesen Aufwendungen für ReisenVerpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auf- trag Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstattenerstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
4.5.1. Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt.
4.5.2. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausge- hende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.
4.5.3. Der Auftraggeber kann jederzeit die hierfür zugrundeliegenden Belege einsehen.
4.6. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestäti- gung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann designessentials die Neufestset- zung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Verträge & Angebote