Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Ver- gütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet 7.2 Der Produktdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen. 7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Produktdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden. 7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten. 7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Produktdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfenFotografien, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Ver- gütungstarif Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Produktdesigner Fotodesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner Fotodesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners Fotodesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner Fotodesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergebenergeben (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten, Fotomodelle und Reisen). Der Produktdesigner Fotodesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfenEntwürfen, EntwicklungenReinzeichnungen, AusarbeitungenKonzeptionen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Ver- gütungstarif Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 4.2 Der Produktdesigner Kommunikationsdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner Kommunikationsdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.. beverdesign
7.3 4.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners abgeschlossen Kommunikationsdesigners ab - geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner Kommunikationsdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Ver- gütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Produktdesigner Kommunikations- designer ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 4.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Fotos Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Avg Kommunikationsdesign
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfenEntwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Ver- gütungstarif Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Produktdesigner 3D-Designer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner 3D-Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners 3D-Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner 3D-Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Produktdesigner 3D-Designer ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: 3d Design Agreement
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 3.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfenReinzeichnungen, EntwicklungenManuskriptstudium, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe Drucküber- wachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD Ver- gütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 3.2 Der Produktdesigner Designer ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung Auftragserfül- lung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner entsprechende Designer entspre- chende Vollmacht zu erteilen.
7.3 3.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners abgeschlossen Designers abge- schlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Produktdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werdenDazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
7.4 3.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere insbeson- dere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reprodukti- onen, Satz und Fotos Druck etc. , sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 3.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Grafik Design Leistungen
Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten. 7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Ent- würfenFotografien, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstige Arbeiten die Drucküberwa- chung oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Ver- gütungstarif Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.
7.2 Der Produktdesigner Fotodesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Pro- duktdesigner Fotodesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger vorhe- riger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Produktdesigners Fotodesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Produktdesigner Fotodesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergebenergeben (z.B. für Filmmaterial, Labor- arbeiten, Fotomodelle und Reisen). Der Produktdesigner Fotodesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos Materialien etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
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