Sonderurlaub Musterklauseln

Sonderurlaub. Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. § 29‌
Sonderurlaub. (1) [1] Arbeitern soll auf Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx ohne Lohnfortzahlung gewährt wer- den, wenn sie
Sonderurlaub. Für den Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge gelten § 50 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BAT sowie die Protokollnotiz dazu entsprechend. Der Sonderurlaub ist zu befristen und kann verlängert werden.
Sonderurlaub. (1) 1Dem Arzt soll auf Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx ohne Fortzahlung des Entgeltes gewährt werden, wenn er
Sonderurlaub. (1) Der Arbeitnehmerin soll auf Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx ohne Fortzahlung der Be- xxxx gewährt werden, wenn sie – mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder – eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige tatsächlich betreut oder pflegt und dringende betriebliche Belange nicht ent- gegenstehen. Der Sonderurlaub ist auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Er kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf des Sonderur- laubs zu stellen.
Sonderurlaub. Bei der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Dienstbefreiung (insbesondere Arztbesuche und Therapien, die im Zusammenhang mit der Schwerbehinderteneigenschaft stehen und zum Er- halt der Arbeitskraft dienen) aus Anlässen, welche die Interessen von Menschen mit Behinde- rungen berühren, sind auf die besonderen persönlichen Verhältnisse schwerbehinderter Men- schen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch ein dienstliches Inte- resse am Urlaubszweck besteht (z.B. Mobilitätstraining für Blinde, hochgradig schwerbehin- derte und in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkte Menschen, Fortbildungsveranstaltun- gen für besondere Gruppen von behinderten Menschen).
Sonderurlaub. Sollte ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen gezwungen sein, seiner Arbeit fernzubleiben, so hat er, bei voller Aufrechterhaltung seiner Vergütung, Anrecht auf Sonderurlaub. Dieser Urlaub ist wie folgt festgelegt:
Sonderurlaub. (1) Dem Arbeitnehmer kann Sonderurlaub unter Verzicht auf Entgelt gewährt werden, wenn ein von der Deutschen Post AG anerkanntes dienstliches oder öffentliches Interesse daran besteht. Das gilt auch für eine im dienstlichen Interesse liegende Fortbildung.
Sonderurlaub. Bei der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Dienstbefreiung (insbesonde- re Arztbesuche und Therapien, die im Zusammenhang mit der Schwerbe- hinderteneigenschaft stehen und zum Erhalt der Arbeitskraft dienen) aus Anlässen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderungen be- rühren, sind auf die besonderen persönlichen Verhältnisse schwerbehin- derter Menschen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch ein dienstliches Interesse am Urlaubszweck besteht (z.B. Mo- bilitätstraining für Blinde, hochgradig schwerbehinderte und in ihrer Bewe- gungsfähigkeit eingeschränkte Menschen, Fortbildungsveranstaltungen für besondere Gruppen von behinderten Menschen). Bei der Gewährung von Sonderurlaub bzw. Dienstbefreiung (insbesondere Arztbesu- che und Therapien, die im Zusammenhang mit der Schwerbehinderteneigenschaft stehen und zum Erhalt der Arbeitskraft dienen) aus Anlässen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderungen berühren, sind auf die besonderen persönlichen Verhältnisse schwerbehinderter Menschen Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbeson- dere dann, wenn auch ein dienstliches Interesse am Urlaubszweck besteht (z.B. Mo- bilitätstraining für Blinde, hochgradig schwerbehinderte und in ihrer Bewegungsfähig- keit eingeschränkte Menschen, Fortbildungsveranstaltungen für besondere Gruppen von behinderten Menschen). 14.
Sonderurlaub. 1 Die Arbeitnehmerin kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Bezüge- fortzahlung Sonderurlaub erhalten, wenn die betrieblichen Verhältnisse es ge- statten. 2 Diese Zeit gilt nicht als Beschäftigungszeit, es sei denn, daß der Arbeit- geber vor Antritt des Sonderurlaubs ein dienstliches oder betriebliches Interesse an der Beurlaubung schriftlich anerkannt hat.