Common use of Sonstige Beendigungsgründe Clause in Contracts

Sonstige Beendigungsgründe. 17.1 Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Sonstige Beendigungsgründe. 17.1 a) Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode Tod des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Samples: www.continentale.info, www.concret.de, www.testsiegertarife.de

Sonstige Beendigungsgründe. 17.1 15.1 Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers. Die versicherten Personen haben versicherte Person hat jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb inner- halb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers abzugeben.

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Sonstige Beendigungsgründe. 17.1 6.1 Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die versicherten Personen haben ha- ben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis unter un- ter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist Fortsetzung des Versicherungsverhält- nisses hat der künftige Versicherungsnehmer innerhalb zweier Monate von zwei Monaten nach dem Tode Tod des Versicherungsnehmers abzugebenVersicherungs- nehmers zu erklären.

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Sonstige Beendigungsgründe. 17.1 Das Versicherungsverhältnis (1) Der Versicherungsvertrag endet mit dem Tod des VersicherungsnehmersIhrem Ableben. Die versicherten Personen haben Eine versicherte Person hat jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis den Versicherungsvertrag unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers Ihrem Tod abzugeben.

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