Sonstige Betriebseinrichtung. Zur Betriebseinrichtung gehören auch in das Gebäude eingefügte Sachen sowie sonstige bauliche Grundstücksbestandteile und am Gebäude außen angebrachte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Pächter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Dazu zählen auch eigene Automaten samt Inhalt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Betriebssachversicherung, Versicherungsbedingungen
Sonstige Betriebseinrichtung. Zur Betriebseinrichtung gehören auch in das Gebäude eingefügte Sachen sowie sonstige bauliche Grundstücksbestandteile und am Gebäude außen angebrachte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Pächter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt. Dazu zählen auch eigene Automaten samt Inhalt.
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Samples: Insurance Policy