Common use of Sonstige Geldbezüge Clause in Contracts

Sonstige Geldbezüge. Zum Einkommen gehören auch alle sonstigen Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B.: a) Sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen, z.B. Wohngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz, dem Beamtenversorgungs- gesetz, dem Wehrgesetz und sonstigen sozialen Gesetzen. b) wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an den alleinerziehenden Elternteil und das Kind. c) Einnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, z.B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Konkursausfall. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B. nicht: ► Kindergeld ► Reisekostenzuschüsse ► Beihilfen/Versicherungsleistungen im Krankheitsfalle.

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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag

Sonstige Geldbezüge. Zum Einkommen gehören auch alle sonstigen Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B.: a) Sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen, z.B. Wohngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz, dem Beamtenversorgungs- gesetzBeamtenversorgungsgesetz, dem Wehrgesetz und sonstigen sozialen Gesetzen. b) wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an den alleinerziehenden Elternteil und das Kind. c) Einnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, z.B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Konkursausfall. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B. nicht: ► Kindergeld ► Reisekostenzuschüsse ► Beihilfen/Versicherungsleistungen im Krankheitsfalle.

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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag

Sonstige Geldbezüge. Zum Einkommen gehören auch alle sonstigen Geldbezüge, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöhen, unabhängig davon, ob sie steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B.: a) Sonstige Leistungen nach den Sozialgesetzen, z.B. Wohngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz und Unterhaltssicherungsgesetz, dem Bundessozialhilfegesetz, dem Beamtenversorgungs- gesetzBeamtenversorgungsgesetz, dem Wehrgesetz und sonstigen sozialen Gesetzen. b) wegen Geringfügigkeit pauschal vom Arbeitgeber versteuerte Einkommen, Renten, Unterhaltsleistungen an den alleinerziehenden Elternteil und das Kind. c) Einnahmen nach dem Arbeitsförderungsgesetz, z.B. Unterhaltsgeld, Überbrückungsgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Konkursausfall. Zu den sonstigen Einnahmen gehören z.B. nicht: ► Kindergeld ► Elterngeld (bis 300,00 € mtl. bei 12 Monaten, 150,00 € mtl. bei 24 Monaten) ► Reisekostenzuschüsse ► Beihilfen/Versicherungsleistungen im Krankheitsfalle.

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Samples: Betreuungsvertrag, Betreuungsvertrag