Common use of Sonstige Löschanlagen Clause in Contracts

Sonstige Löschanlagen. Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. B. Kohlensäure-Löschanlagen) müssen an die BMZ angeschaltet werden. Die Anschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches angezeigt wird. Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für die Meldegruppen (siehe Ziffer 8 dieser Anschlussbedingungen).

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Samples: www.feuerwehr-lage.org, www.uds-beratung.de

Sonstige Löschanlagen. Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. z.B. Kohlensäure-Kohlensäure - Löschanlagen) müssen an die BMZ angeschaltet aufgeschaltet werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz (Schutz einzelner Geräte oder Techniken) dienen. Die Anschaltung Aufschaltung muss so erfolgen, dass das Auslösen der ortsfesten Löschanlage an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches angezeigt wird. Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche gelten die Festlegungen wie für die Meldegruppen (siehe Ziffer 8 x. Xxxxxx 7.1 dieser AnschlussbedingungenAufschaltbedingungen).

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Samples: www.landkreis-leer.de

Sonstige Löschanlagen. Sonstige ortsfeste Löschanlagen (z. z.B. Kohlensäure-Kohlensäure - Löschanlagen) müssen an die BMZ angeschaltet werden. Die Anschaltung muss muß so erfolgen, dass daß das Auslösen der ortsfesten Löschanlage Löschan- lage an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Xxxxx- bzw. Meldebereiches Meldebe- reiches angezeigt wird. Für die Vorhaltung von Lageplänen zum Auffinden der Xxxxx- bzw. Meldebereiche Meldebe- reiche gelten die Festlegungen wie für die Meldegruppen (siehe Ziffer x. Xxxxxx 8 dieser AnschlussbedingungenAnschlußbedingungen).

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Samples: www.feuerwehr-inden.de