Sonstige Rechte. Die Vertragsparteien regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zu- sammenhängenden Rechte gemäss Anhang I: a) Recht auf Gleichbehandlung mit den Inländern in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und deren Ausübung sowie auf die Lebens-, Beschäf- tigungs- und Arbeitsbedingungen; b) Recht auf berufliche und geographische Mobilität, das es den Staatsangehö- rigen der Vertragsparteien gestattet, sich im Hoheitsgebiet des Aufnah- mestaates frei zu bewegen und den Beruf ihrer Xxxx auszuüben; c) Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit; d) Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehö- rigkeit; e) Recht der Familienangehörigen auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit, unge- achtet ihrer Staatsangehörigkeit; f) Recht auf Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit der Ausübung der im Rahmen dieses Abkommens eingeräumten Rechte; g) während der Übergangszeit: Recht auf Rückkehr in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit oder eines Aufent- halts in diesem Gebiet zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie Recht auf Umwandlung einer befristeten in eine ständige Aufenthaltserlaubnis.
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Samples: Freizügigkeitsabkommen, Abkommen, Abkommen
Sonstige Rechte. Die Vertragsparteien Mitgliedstaaten regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zu- sammenhängenden Rechte gemäss Anhang IAnlage 1:
a) Recht auf Gleichbehandlung mit den Inländern in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und deren Ausübung sowie auf die Lebens-, Beschäf- tigungs- und Arbeitsbedingungen;
b) Recht auf berufliche und geographische geografische Mobilität, das es den Staatsangehö- rigen Staatsangehöri- gen der Vertragsparteien Mitgliedstaaten gestattet, sich im Hoheitsgebiet des Aufnah- mestaates Aufnahmestaa- tes frei zu bewegen und den Beruf ihrer Xxxx auszuüben;
c) Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei eines Mitgliedstaates nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit;; 45 SR 0.632.231.422
d) Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehö- rigkeitStaatsangehörig- keit;
e) Recht der Familienangehörigen auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit, unge- achtet ihrer Staatsangehörigkeit;
f) Recht auf Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit der Ausübung der im Rahmen dieses Abkommens eingeräumten Rechte;
g) während der Übergangszeit: Recht auf Rückkehr in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei eines Mitgliedstaates nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit oder eines Aufent- halts in diesem Gebiet zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie Recht auf Umwandlung einer befristeten in eine ständige Aufenthaltserlaubnis.
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)
Sonstige Rechte. Die Vertragsparteien Mitgliedstaaten regeln insbesondere die folgenden mit der Freizügigkeit zu- sammenhängenden Rechte gemäss Anhang IAnlage 1:
a) Recht auf Gleichbehandlung mit den Inländern in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und deren Ausübung sowie auf die Lebens-, Beschäf- tigungs- und Arbeitsbedingungen;
b) Recht auf berufliche und geographische geografische Mobilität, das es den Staatsangehö- rigen Staatsangehöri- gen der Vertragsparteien Mitgliedstaaten gestattet, sich im Hoheitsgebiet des Aufnah- mestaates Aufnahmestaa- tes frei zu bewegen und den Beruf ihrer Xxxx auszuüben;
c) Recht auf Verbleib im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei eines Mitgliedstaates nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit;
d) Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen, ungeachtet ihrer Staatsangehö- rigkeitStaatsangehörig- keit;
e) Recht der Familienangehörigen auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit, unge- achtet ihrer Staatsangehörigkeit;; 51 SR 0.632.231.422
f) Recht auf Erwerb von Immobilien im Zusammenhang mit der Ausübung der im Rahmen dieses Abkommens eingeräumten Rechte;
g) während der Übergangszeit: Recht auf Rückkehr in das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei eines Mitgliedstaates nach Beendigung einer Erwerbstätigkeit oder eines Aufent- halts in diesem Gebiet zwecks Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie Recht auf Umwandlung einer befristeten in eine ständige Aufenthaltserlaubnis.
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)