Sonstige Versicherungen. Falls die durch den Vertrag gedeckten Risiken von einer anderen Versicherung gedeckt sind oder künftig werden, muss der Versicherungsnehmer dies der Gesellschaft melden. Der Versicherte kann im Schadensfall von beiden Versicherern im Rahmen ihrer jeweiligen Pflichten Schadensersatz bis in Höhe der ihm zustehenden Entschädigung fordern.
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Samples: Berufsversicherungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen